Öffentliche Unterbringung: Informationen für ukrainische Geflüchtete

Wenn Sie in Hamburg ankommen und auf eine öffentliche Unterbringung angewiesen sind, melden Sie sich im Ankunftszentrum Rahlstedt: Bargkoppelweg 66a.

 

Die Informationen in den folgenden Abschnitten „Erstaufnahmeeinrichtungen“ und „Öffentlich-rechtliche Folgeunterbringungen“ sind für Sie relevant.

Es gibt nur folgenden Unterschied: Sie stellen wahrscheinlich keinen Asylantrag, sondern einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis. Wenn Sie in Hamburg bleiben können, erhalten Sie oft relativ schnell einen vorläufigen Aufenthaltstitel (Fiktionsbescheinigung). Mehr Informationen dazu finden Sie hier: https://we-inform.de/portal/de/asyl/.

 

Erstaufnahmeeinrichtungen

Nach Ihrer Ankunft in Hamburg erhalten Sie einen Ankunftsnachweis oder eine Anlaufbescheinigung und einen Platz in der Zentralen Erstaufnahme (ZEA) am Bargkoppelweg 66a bzw. im Bargkoppelstieg 10-14.

Hier werden Sie registriert, es findet eine medizinische Untersuchung statt und Sie stellen Ihren Asylantrag. Innerhalb kurzer Zeit wird Ihnen gesagt, ob Sie in Hamburg bleiben oder ob Sie in ein anderes deutsches Bundesland weiterreisen.

 

Wenn Ihr Asylverfahren in Hamburg stattfindet, werden Sie nach wenigen Tagen in der Regel in eine andere Erstaufnahmeeinrichtung gebracht. Sie wohnen mit anderen Geflüchteten zusammen und erhalten immer Sachleistungen (Mahlzeiten, Kleidung, etc.) und medizinische Versorgung. Mehr Informationen finden Sie hier: https://we-inform.de/portal/de/finanzielle-unterstuetzung/.

Wenn Sie Ihren Asylantrag stellen, müssen Sie vorerst (in der Regel für höchstens 18 Monate) in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben.

 

Öffentlich-rechtliche Folgeunterbringungen (Folgeunterkünfte)

Nachdem Sie in der Erstaufnahmeeinrichtung gelebt haben, ziehen Sie in eine Folgeunterkunft um. Wahrscheinlich passiert dies, sobald Sie eine Aufenthaltserlaubnis (positiver Asylbescheid) erhalten haben oder nach bis zu 18 Monaten.

Auch in der Folgeunterkunft wohnen Sie mit anderen Geflüchteten zusammen. Auch Hamburger:innen, die ihre Wohnung verloren haben, leben zunächst in einer solchen Wohnunterkunft.

Es gibt Wohncontainer, Modulhäuser, Pavillons und feste Wohnhäuser. Eine Familie (auch ein Paar) wird nach Möglichkeit gemeinsam untergebracht.

Es gibt auch Unterkünfte, die ähnlich wie eine richtige Wohnung aufgebaut sind: Sechs Personen leben in drei Räumen mit Kühlschrank, Herd, Dusche und WC. Alleinreisende teilen sich die Zimmer wie in einer Wohngemeinschaft.

In einer Folgeunterkunft haben Sie etwas mehr Privatleben als vorher und es gibt soziale Beratung vor Ort. Sie können Kontakt zu Nachbarn und Ehrenamtlichen aufnehmen.

Während des Aufenthalts in der Folgeunterkunft kaufen Sie selbst ein und versorgen Ihren Haushalt. Die Kinder und Jugendlichen gehen in die Kita oder in die Schule, die Erwachsenen besuchen Deutsch- und Integrationskurse. Mehr dazu erfahren Sie auf den Seiten zu den Themen Deutschlernen (https://we-inform.de/portal/de/deutsch-lernen/) und Arbeit und Bildung (https://we-inform.de/portal/de/arbeit-und-bildung/).

Das Sozialmanagement in Ihrer Unterkunft hilft Ihnen, das richtige Amt und die richtigen Ansprechpartner zu finden.  Ehrenamtliche und Nachbarn begleiten Sie oft gerne und können Ihnen helfen. Wenden Sie sich an das Sozialmanagement, wenn Sie ein Problem in der Unterkunft haben.

 

Private Unterkunft: Informationen für ukrainische Geflüchtete

Private Unterkunft

Auch wenn Sie in einer privaten Unterkunft untergebracht sind, zum Beispiel bei Verwandten, Bekannten oder Freunden, müssen sie folgendes tun:

  1. Sie müssen sich innerhalb von 90 Tagen in Hamburg registrieren und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie dürfen sich grundsätzlich 90 Tage ohne Visum in Deutschland aufhalten. Es ist sinnvoll sich schnell zu registrieren, weil Sie nur dann auch arbeiten dürfen, staatliche Unterstützung erhalten oder medizinisch versorgt werden können (Mehr Informationen zum Thema Arbeit finden Sie hier: https://we-inform.de/portal/de/arbeit/. Mehr Informationen zum Thema finanzielle Unterstützung finden Sie hier: https://we-inform.de/portal/de/finanzielle-unterstuetzung/. Mehr Informationen zum Thema Gesundheit finden Sie hier: https://we-inform.de/portal/de/gesundheit/.

Sie können sich im Amt für Migration (Hammer Str. 30-34) oder im Ankunftszentrum Rahlstedt (Bargkoppelweg 66a) registrieren. Sie können hier einen Termin buchen: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/FVP/FV/Bezirke/DigiTermin/ oder direkt dort vorbeigehen.

Scrollen Sie nach unten und klicken Sie auf „In Hamburg untergebrachte ukrainische Schutzsuchende – Anmeldung bei privater Unterbringung und Aufenthaltserlaubnis – Первинна реєстрація українців, які шукають захисту, які проживають приватно в Гамбурзі. Після реєстрації та отримання свідоцтва, призначені для видачі ВНЖ.“ Zunächst müssen Sie bestätigen, dass Sie mit der Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten einverstanden sind („Datenschutzerklärung“). Geben Sie im nächsten Schritt Ihre Kontaktinformationen ein und wählen Sie dann im Feld unter dem Titel „Erstregistrierung“ die „1“ aus.

Es ist hilfreich, diesen Anmeldebogen vorher auszufüllen: https://www.hamburg.de/contentblob/15988592/97657d6fdfbf98f40264b1a3ad4dda18/data/amt-m-m32-vordruck-registrierung-ua-dl.pdf.

  1. Sie sollten dem zuständigen Bezirksamt mitteilen, wo Sie wohnen („ihren Wohnsitz melden“). Das können Sie im Kundenzentrum, das sich im Bezirksamt befindet, machen.
    Das zuständige Bezirksamt finden Sie hier: hamburg.de/behoerdenfinder/, Suchbegriff: „Bezirksamt“, https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11254942/. Geben Sie ihre Wohnanschrift (Straße) und im nächsten Schritt die Hausnummer an.

Sie müssen hier einen Termin vereinbaren: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/FVP/FV/Bezirke/DigiTermin/.
Klicken Sie auf den ersten Punkt mit dem Titel „Einwohnerwesen“. Zunächst müssen Sie bestätigen, dass Sie mit der Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten einverstanden sind („Datenschutzerklärung“). Geben Sie im nächsten Schritt Ihre Kontaktinformationen ein. Wählen Sie auf der nächsten Seite im Abschnitt „Meldewesen“ im Feld neben „Wohnsitz Ummeldung innerhalb Hamburgs“ die „1“ aus. Wählen Sie ein Kundenzentrum, das Sie gut erreichen können.

Weil Sie bereits einen Wohnsitz in Hamburg gefunden haben, werden Sie nicht in ein anderes Bundesland umziehen müssen. Es ist nicht wichtig, dass Sie dort vielleicht nur für eine kurze Zeit wohnen können.

Umzug aus einer privaten Unterkunft in eine öffentliche Unterkunft

Informationen zum Umzug aus einer privaten Unterkunft in eine öffentliche Unterkunft finden Sie hier (Deutsch, Ukrainisch, Russisch): https://www.hamburg.de/faq-fluechtlinge-ukrainisch/#16092586_16062048 (Thema „Розміщення та проживання“, Frage „Я більше не можу залишатися у моєму приватному помешканні та потребую місця у державному гуртожитку. До кого мені звернутися?“). Bitte beachten Sie, dass Sie zurzeit vielleicht zunächst in einer Notunterkunft untergebracht werden.

Umzug aus einer öffentlichen Einrichtung in eine private Unterkunft

Wenn Sie aus einer öffentlichen Wohneinrichtung in eine private Unterkunft umziehen, sollten Sie folgendes beachten (Es ist egal, ob Sie in eine eigene Wohnung oder zum Beispiel in eine Wohnung von Freunden oder Bekannten umziehen):

  1. Bitte teilen Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug dem Bezirksamt mit, wo Sie wohnen („ihren Wohnsitz melden“). Das können Sie im Kundenzentrum, das sich im Bezirksamt befindet, machen.
    Das zuständige Bezirksamt finden Sie hier: www.hamburg.de/behoerdenfinder/, Suchbegriff: „Bezirksamt“, https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11254942/. Geben Sie ihre Wohnanschrift (Straße) und im nächsten Schritt die Hausnummer an.

Sie müssen hier einen Termin vereinbaren: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/FVP/FV/Bezirke/DigiTermin/.
Klicken Sie auf den ersten Punkt mit dem Titel „Einwohnerwesen“. Zunächst müssen Sie bestätigen, dass Sie mit der Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten einverstanden sind („Datenschutzerklärung“). Geben Sie im nächsten Schritt Ihre Kontaktinformationen ein. Wählen Sie auf der nächsten Seite im Abschnitt „Meldewesen“ im Feld neben „Wohnsitz Ummeldung innerhalb Hamburgs“ die „1“ aus. Wählen Sie ein Kundenzentrum, das Sie gut erreichen können.

  1. Melden Sie sich außerdem bitte bei ihrer öffentlichen Unterkunft ab, damit ihr Platz an andere Hilfesuchende vergeben werden kann.
Umzug in eine eigene Wohnung

Ab wann kann ich privat wohnen?

Mit einer Aufenthaltserlaubnis haben Sie wie alle Deutschen uneingeschränkten Zugang zum Wohnungsmarkt. Sie müssen nicht in der Folgeunterkunft wohnen bleiben, wenn Sie eine geeignete Wohnung finden. Dies kann in Hamburg aber oft schwer sein.

Wenn Sie noch in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen müssen, wird Ihnen nur in Ausnahmefällen (beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen) erlaubt, in eine private Wohnung zu ziehen. Hierfür müssen Sie einen Antrag beim Leistungsrecht im Ankunftszentrum (Bargkoppelweg 66a) oder über das Sozialmanagement Ihrer Unterkunft stellen. Sie müssen ein Attest von einem Arzt vorlegen und Ihnen muss eine geeignete Wohnung zur Verfügung stehen.

Wenn Sie ohne Aufenthaltserlaubnis in einer Folgeunterkunft wohnen, dürfen Sie nach 18 Monaten in Deutschland meist in eine private Wohnung ziehen. Vorher ist dies nur in Ausnahmefällen möglich. Das geht aus gesundheitlichen Gründen, oder wenn Sie eine Beschäftigung ausüben oder einer Berufsausbildung (Ausbildung) nachgehen. In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag bei Ihrem zuständigen Grundsicherungsamt (Fachamt für Grundsicherung und Soziales, Fachamt für Grundsicherung und Soziales) stellen.

Sie können sich hierzu bei der ÖRA („Öffentliche Rechtsauskunft“) beraten lassen: Dammtorstraße 14, vereinbaren Sie zuvor einen Termin, +49 40 428433072 (Montag bis Freitag: 8 Uhr – 14 Uhr), www.hamburg.de/oera/.

An welchem Ort kann ich mir eine private Wohnung suchen?

Sie müssen auch nach Anerkennung eines Aufenthaltsstatus in den ersten drei Jahren Ihren Wohnsitz in dem Bundesland beibehalten, das für Ihr Asylverfahren zuständig war – z.B. in Hamburg. Die Wohnsitzauflage kann unter bestimmten Umständen aufgehoben werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie oder ein Familienmitglied eine Beschäftigung, eine Ausbildung oder ein Studium aufnehmen.

Wenn Sie die Wohnsitzauflage aufheben lassen wollen, müssen Sie einen Antrag im Amt für Migration (Hammer Str. 30-34, Referat M 32) oder bei der zuständigen Ausländerbehörde in Ihrem Bezirk stellen: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11253817/ (Suchbegriff: „Ausländerangelegenheiten, Bezirke“).

Auch hierzu können Sie sich von der ÖRA beraten lassen.

Wie zahle ich für eine eigene Wohnung?

Wenn Sie genug Geld verdienen, also über ein eigenes Einkommen verfügen, zahlen Sie die Miete für eine Wohnung oder ein Zimmer selbst.

Wenn Sie kein eigenes Einkommen haben, können Sie beim Jobcenter ( Jobcenter team.arbeit.hamburg, Jobcenter) oder beim Grundsicherungsamt Sozialleistungen für Ihren Lebensunterhalt und die Miete beantragen. Dafür darf die Wohnung nicht zu groß und nicht zu teuer sein. Nach Ihrer Anerkennung gibt es für Mietpreise Obergrenzen, die Sie einhalten müssen. Diese finden Sie hier: https://www.hamburg.de/leistungen-hilfen/1016372/kosten-der-unterkunft/.

Manchmal wird auch für Geflüchtete mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung die Miete bezahlt. Dafür gibt es besondere Regelungen. Die Person, die sich beim Jobcenter oder beim Grundsicherungsamt mit Ihrem Anliegen beschäftigt (Sachbearbeiter:in), wird Ihnen alles erklären.

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, bitten Sie am besten um eine schriftliche Begründung.

Gehen Sie zu dem für Sie zuständigen Jobcenter ( www.hamburg.de/behoerdenfinder/ Suchbegriff: „Arbeitslosengeld II, für Personen über 25 Jahre“, https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11253217/ oder „Arbeitslosengeld II, für Personen unter 25 Jahre“, https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11253252/) oder dem für Sie zuständigen Grundsicherungsamt https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11253346/ (Suchbegriff: “Sozialhilfe, Leistungen für Asylbewerber” oder “Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung”). 

Vorgehen bei der Wohnungssuche

Erster Ansprechpartner für die Wohnungssuche ist das Sozialmanagement in den Unterkünften. Dieses hilft mit Kontaktadressen, Tipps, Wegweisern und einer guten Vernetzung mit Ehrenamtlichen, die auf Wunsch die notwendigen Wege begleiten.

Der erste Weg führt in der Regel zu den Fachstellen für Wohnungsnotfälle. Die Fachstellen vermitteln unter anderem wohnungslose Menschen aus öffentlich-rechtlicher Unterbringung in privaten Wohnraum. Während einer persönlichen Vorsprache wird gemeinsam ein Hilfsplan entwickelt und Unterstützung bei der Wohnungssuche angeboten, zu der auch die kostenlose Ausstellung einer Dringlichkeitsbestätigung gehört. Diese gewährleistet Ihnen Vorzug bei der Wohnungssuche.

In Hamburg ist es trotzdem schwierig, eine Wohnung zu finden. Es gibt wenige freie Wohnungen und zugleich viele Personen, die gerne einziehen möchten.

Selbständig nach einer Wohnung suchen

Sie können natürlich auch selbständig nach einer Wohnung suchen. Hierfür können Sie entweder Onlineportale oder die Vermittlungsangebote von Hamburger Institutionen zur Wohnungssuche nutzen.

Über die Onlineportale treten Sie persönlich in direkten Kontakt zu den Vermietern. Für den Erstkontakt reicht eine kurze Anfrage, die etwa so lauten könnte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich interessiere mich für Ihr Wohnungsangebot. Wann kann die Wohnung besichtigt werden? Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

Vorname Nachname  

Bitten Sie vor der Besichtigung um eine Liste der Dokumente, die Sie hierfür mitbringen müssen. Achten Sie auch bei der eigenständigen Wohnungssuche auf die Einhaltung der Mietpreisobergrenzen. Wenn Sie und der Vermieter sich geeinigt haben, bitten Sie diesen um eine Bestätigung. Diese reichen Sie beim Jobcenter ein, wo die Erfüllung der Bedingungen für eine Mietübernahme geprüft werden und Sie wiederum eine Bestätigung für den Vermieter erhalten. Damit können Sie den Mietvertrag abschließen und die Schlüsselübergabe durchführen.

Eine Übersicht und Checklisten finden Sie auch hier: https://die-insel-hilft.de/wp-content/uploads/1707-25_Infomappe_deutsch.pdf.

 

Online-Portale für die Wohnungssuche

Besondere Angebote für ukrainische Geflüchtete:

United for Ukraine & Airbnb Housing service, kostenlose Unterkünfte für Familien mit Kindern für 7 bis 30 Tage: https://www.unitedforukraine.org/en-us/articles/6542507170461

Unterkunft Ukraine, kostenlose Unterkünfte für einige Wochen: https://unterkunft-ukraine.de/

Besondere Angebote für ukrainische Geflüchtete in Hamburg:

Unterkunftsgesuch mit Angaben dazu, wer für wie lange eine Unterkunft benötigt, an das Bündnis Hamburger Flüchtlingshilfe unter: unterkunftgesuch@bhfi.de

Nordherz Telegram Channel zum Thema Wohnen: https://t.me/+fujLm1imznA1Y2M6

Hamburger Vermittlungsstellen:

Wohnbrücke Hamburg: http://www.wohnbrücke.de

Zusammenleben Willkommen: https://zusammenleben-willkommen.de/#beratung

Online-Portale:

Immonet: https://www.immonet.de/

Immowelt: https://immowelt.de/

wg-gesucht: https://www.wg-gesucht.de/

Ebay Kleinanzeigen: https://www.ebay-kleinanzeigen.de/

Weitere Informationen zum Thema Wohnen:

„Ankommen“-App: https://ankommenapp.de/APP/DE/Startseite/startseite-node.html

Dialogforum: https://www.hamburg.de/dialogforen/7686866/dialogforum-wohnen/

Hier finden Sie eine Liste mit Punkten, die Sie beachten sollten, wenn Sie in eine eigene Wohnung ziehen: https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/migration_files/media248942A.pdf

Alles über Miete in Deutschland

1. Was bedeutet mieten?

Wenn Sie eine Wohnung nur für eine befristete Zeit besitzen, dann sind Sie Mieter. Die Person, mit der Sie den Mietvertrag schließen, ist der Vermieter. Sie können natürlich auch nur ein einzelnes Zimmer mieten.

Eine Wohnung zu mieten bedeutet, dass Sie diese für die Dauer Ihres Vertrags nutzen dürfen. Die Wohnung gehört Ihnen jedoch nicht, Sie sollten sich also vor Einzug über die Hausordnung und eventuelle Pflichten informieren, die Sie als Mieter zu beachten haben. Hierzu könnte eine Heizpflicht gehören. Oft müssen Sie mit dem Vermieter sprechen, bevor sie etwas an der Wohnung verändern oder renovieren.

Im Gegenzug erlangen Sie durch die Miete jedoch auch Rechte. Für die Dauer der Miete darf der Vermieter zum Beispiel Ihre Wohnung, außer in Ausnahmefällen, nur mit Ihrer Erlaubnis betreten. Der Vermieter muss auch dafür sorgen, dass Sie in der Wohnung weiterhin wohnen können. Er muss deshalb manche Probleme beheben.

2. Worauf muss ich achten?

Wenn Sie einen Mietvertrag abschließen, sollten Sie darauf achten, ob dieser befristet ist, also ein festes Datum beinhaltet, zu dem das Mietverhältnis endet. Außerdem sollten Sie eventuelle Mängel an der Wohnung vorher zusammen mit dem Vermieter schriftlich festhalten, damit Sie später nicht dafür verantwortlich gemacht werden können.

Wenn Sie die Wohnung nicht mehr mieten wollen, müssen Sie eine schriftliche Kündigung an den Vermieter schicken.

Sie zahlen dem Vermieter für die Nutzung der Wohnung Geld. Diesen Betrag bezeichnet man als Miete.

Bevor Sie einziehen, müssen Sie dem Vermieter eventuell einen Geldbetrag zahlen, den Sie am Ende der Mietzeit zurückbekommen (Kaution). Dieser Betrag sichert den Vermieter ab, wenn Sie in der Wohnung etwas beschädigen. Dann bekommen Sie den Betrag nicht vollständig zurück. Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter oder vom Grundsicherungsamt erhalten, können Sie beantragen, dass sie die Kaution für Sie übernehmen.

Zusätzlich zur Miete können weitere Kosten entstehen, insbesondere Stromkosten, Kosten für eine Internetverbindung und der Rundfunkbeitrag. Mit dem Rundfunkbeitrag werden viele Radio- und Fernsehprogramme finanziert. Der Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 17,50 € im Monat pro Wohnung. Jeder Haushalt zahlt diesen Beitrag und muss sich dafür anmelden. Sie müssen den Beitrag nicht zahlen, wenn Sie zum Beispiel Leistungen wie Arbeitslosengeld II vom Jobcenter oder dem Grundsicherungsamt erhalten. Sie müssen dann einen Antrag auf Befreiung ausfüllen. Hier melden Sie sich zum Beitrag an oder stellen einen Antrag auf Befreiung: https://www.rundfunkbeitrag.de/. 

3. Wichtige Begriffe

Miete:

  • Die Miete oder das Mieten ist die durch einen Vertrag festgelegte Nutzung einer Wohnung auf Zeit.
  • Die Miete bezeichnet außerdem das Geld, das der Mieter dem Vermieter für die Nutzung zahlt.

Mieter: Die Person, die durch den Vertrag berechtigt ist, die Wohnung zu nutzen. Der Mieter darf für die Dauer der Miete in der Wohnung wohnen, sie gehört ihm jedoch nicht. Mieter kann jede Person unabhängig vom Geschlecht sein.

Vermieter: in der Regel der Eigentümer einer Wohnung. Mit dem Vermieter schließen Sie den Mietvertrag und er überlässt Ihnen die Wohnung. Der Vermieter ist außerdem der Ansprechpartner für Sie, falls es an Ihrer Wohnung Probleme oder Mängel gibt. Vermieter kann jede Person unabhängig vom Geschlecht sein.

Vertrag: Der Mietvertrag berechtigt Sie zur Nutzung der Wohnung. Der Vertrag stellt die Vereinbarung dar, dass Sie als Mieter die Miete zahlen und der Vermieter Ihnen dafür die Wohnung zur Verfügung stellt.

Befristeter Vertrag: ein Mietverhältnis mit einem festen Enddatum, das im Vertrag festgehalten ist.

Kündigung: Wenn der Vertrag nicht befristet ist und Sie ausziehen wollen, müssen Sie Ihren Mietvertrag schriftlich beenden. Die Kündigung ist die schriftliche Mitteilung dieser Beendigung an den Vermieter. Normalerweise endet der Vertrag dann drei Monate nach der Kündigung zum Monatsende.

Kaution: Zusätzlicher Geldbetrag, den Sie an den Vermieter zahlen. Sie bekommen diesen am Ende der Mietzeit zurück, wenn Sie in der Wohnung nichts beschädigt haben.

Zuletzt aktualisiert: 01.01.2023