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Sie können in Deutschland arbeiten, wenn Sie alle Voraussetzungen dafür erfüllen. Diese Seite hilft Ihnen, sich zu orientieren. Bevor Sie anfangen, sich eine Arbeit zu suchen, sollten Sie sich dennoch individuell beraten lassen. Auf dieser Seite finden Sie Beratungsmöglichkeiten. Ob Sie in Deutschland arbeiten dürfen, hängt normalerweise von Ihrem Aufenthaltstitel ab.

Darf ich arbeiten?  

Ob Sie arbeiten dürfen, hängt von Ihrem Aufenthaltstitel ab. Falls Sie nicht wissen, welchen Aufenthaltstitel Sie haben, können Ihnen unsere Informationen zum Thema „Asyl“ weiterhelfen: https://we-inform.de/portal/de/asyl/.

Aufenthaltserlaubnis: Wenn in Ihrer Aufenthaltserlaubnis „Beschäftigung erlaubt“ steht, dürfen Sie als Arbeitnehmer:in arbeiten oder eine Ausbildung beginnen. Wenn in Ihrer Aufenthaltserlaubnis „Erwerbstätigkeit gestattet“ steht, dürfen sie außerdem auch selbstständig arbeiten, also ein eigenes Geschäft eröffnen.

Duldung, Ankunftsnachweis, Aufenthaltsgestattung: Nach 3 Monaten in Deutschland können Sie eine Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen.

Wenn Sie eine Duldung haben und noch verpflichtet sind, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen, können Sie eine Arbeitserlaubnis erst nach 6 Monaten in Deutschland beantragen.

Wenn Sie aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen und den Asylantrag nach dem 31.8.2015 gestellt haben, bekommen Sie wahrscheinlich keine Arbeitserlaubnis. Die Länder Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien gelten im deutschen Asylrecht als sichere Herkunftsstaaten.

Sie können sich zur Arbeitserlaubnis von folgenden Organisationen beraten lassen:

Das Flüchtlingszentrum berät umfassend zum Thema Arbeit:
Adenauerallee 10, 5. Stock, vereinbaren Sie vorher einen Termin: info@fz-hh.de, +49 40 28 40 790 (Montag und Freitag: 10 – 13 Uhr und 14 – 17 Uhr, Mittwoch: 14 – 17 Uhr), www.fz-hh.de.

Die ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft) bietet Rechtsberatung an. Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg, vereinbaren Sie vorher einen Termin: +49 40 428433072 (Montag bis Freitag: 7 – 19 Uhr), www.hamburg.de/oera/.

Welcome Center Hamburg: Süderstraße 32b, vereinbaren Sie vorher einen Termin: info@welcome.hamburg.de, +49 40 428395555 (Montag bis Mittwoch: 9 – 15 Uhr, Donnerstag: 10 – 18 Uhr, Freitag: 9 – 12 Uhr), https://welcome.hamburg.de/newcomer/.

Eine Beratung vor Ort ist nur möglich, wenn Sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen und keine Covid-19-Symptome haben.

Was brauche ich, um Arbeit zu finden?

Um Arbeit zu finden, müssen Sie normalerweise für die Arbeit qualifiziert sein und die notwendigen Sprachkenntnisse haben.

Qualifikationen:

Um eine Anerkennung zu bekommen, müssen Sie sich vielleicht auch noch in Deutschland weiterbilden. Informationen zur Weiterbildung finden Sie hier: https://we-inform.de/portal/de/bildung/.

Dieser Anerkennungsfinder bietet Informationen dazu, welche Zeugnisse und Abschlüsse Sie für konkrete Berufe in Deutschland brauchen: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/. Sie erfahren zudem, wer für die Anerkennung der jeweiligen Zeugnisse zuständig ist und wie das Verfahren funktioniert.

Ausbildung und Studium:

Für viele Berufe muss man eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren.  Beides dürfen Sie unabhängig von Geschlecht oder Alter machen.

Mehr Informationen zum Studium finden Sie hier: https://we-inform.de/portal/de/bildung/.

Die Ausbildung ist eine Alternative zum Studium, bei der man einen Beruf erlernt. Ein Abitur ist nicht erforderlich. Die Ausbildung dauert zwei bis drei Jahre. Sie arbeiten dabei in einem Betrieb und lernen in einer Berufsschule Wichtiges für den Beruf. Sie verdienen etwa 500 bis 1000 Euro monatlich. Seit 2020 gibt es einen Mindestlohn für Auszubildende.

Sie können eine Ausbildung machen, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis haben. Mit der Duldung oder Aufenthaltsgestattung brauchen Sie dazu die Erlaubnis der Ausländerbehörde (Hammer Str. 30-34, vereinbaren Sie vorher einen Termin: +49 40 42899 2288, Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8 – 13 Uhr). Sie können die Arbeitserlaubnis frühestens nach drei Monaten in Deutschland beantragen.

Wird Ihr Asylantrag abgelehnt, während Sie sich in einer Ausbildung befinden, können Sie eine Ausbildungsduldung beantragen, um Ihre Ausbildung fortzusetzen. Nach Abschluss der Ausbildung kann die Duldung zur Arbeitssuche um sechs Monate verlängert werden.
Brechen Sie die Ausbildung ab, können Sie einmalig eine sechsmonatige Duldung für die Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz beantragen.
Eine Ausbildungsduldung kann Ihnen dann versagt werden, wenn bereits eine Abschiebungsanordnung erteilt wurde oder konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung aufgenommen wurden.

Nach Abschluss der Ausbildung können Sie zum Arbeiten im Ausbildungsberuf normalerweise eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre beantragen. Sie können Sich hierzu vom Flüchtlingszentrum oder dem Hamburg Welcome Center beraten lassen.

Hier finden Sie Informationen und Vorlagen für Anträge zur Ausbildungsduldung und zur Aufenthaltserlaubnis danach: www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de/die-ausbildungsduldung/.

Weitere Informationen zu Ausbildungen finden Sie unter www.hamburg.de/yourchance.

Wie finde ich Arbeit?

Wenn Sie mindestens 25 Jahre alt und auf der Suche nach einem Arbeitsplatz sind, finden Sie Beratung beim Team Flucht und Asyl der Agentur für Arbeit. Mehr Informationen finden Sie auf: www.arbeitsagentur.de/vor-ort/hamburg/startseite.

Kurt-Schumacher-Allee 15, vereinbaren Sie vorher einen Termin: Hamburg.Mitte-625-Vermittlung@arbeitsagentur.de, +49 800 4555500.

Das Team Flucht und Asyl berät Sie in mehreren Sprachen über Arbeit und Ausbildung in Deutschland und hilft Ihnen unterstützende Angebote zu finden. Zu einem Gespräch beim Team Flucht und Asyl sollten Sie ihre Zeugnisse und Informationen zu Ihren bisherigen Ausbildungs- und Arbeitsverhältnissen mitbringen.

Wenn Sie unter 25 Jahren alt sind, wenden Sie sich an die Jugend-Berufsagentur. Die verschiedenen Standorte in Hamburg finden Sie hier: https://www.jba-hamburg.de/Kontakt/JBA-Standorte-31. Vereinbaren Sie vorher einen Termin.

Wenn Sie nicht durch eine offizielle Stelle bei der Arbeitssuche unterstützt werden, können Sie sich selbstständig bewerben.

Arbeitsangebote finden Sie unter anderem auf diesen Websites: https://workeer.de/registrieren, https://jobboerse.de/.

Wenn Sie Berufserfahrungen im Handwerk mitbringen und ein Praktikum oder eine Arbeitsstelle im Handwerk suchen, kann Sie das IQ Projekt „Jobstart begleiten“ unterstützen. Sie verfügen über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 und sind telefonisch und per E-Mail erreichbar? Dann vereinbaren Sie einen Termin: IQ Projekt „Jobstart begleiten“ am Elbcampus, Zum Handwerkszentrum 1,  jobstart@hwk-hamburg.de, +49 40 35905 610 (Montag bis Donnerstag 9 –16:30 Uhr, Freitag 9 – 16 Uhr). Mehr Informationen finden Sie hier:  www.hwk-hamburg.de/jobstart.

Wenn Sie möchten, dass Sie ein Pate oder eine Patin bei der Berufssuche und Bewerbung unterstützt, können Sie sich an ein Patenprojekt wenden, zum Beispiel www.human.hamburg, www.welcome2work.de oder www.leethub.de. Weitere Informationen zu Patenprojekten finden Sie hier: https://we-inform.de/portal/de/hamburger-kennenlernen/.

In Deutschland haben Arbeitnehmer:innen Rechte, wie zum Beispiel das Recht auf bezahlten Urlaub und einen Mindestlohn. Diese Rechte gelten auch für Sie. Wenn Sie das Gefühl haben, nicht fair behandelt zu werden, können Sie sich für eine Beratung an den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) wenden: Besenbinderhof 60, vereinbaren Sie vorher einen Termin: Hamburg@dgbrechtsschutz.de, +49 40 23 51 960.

Auch das Projekt „Faire Integration“ des Hamburg Welcome Centers kann Sie zum Thema Arbeit beraten. Süderstraße 32b, vereinbaren Sie vorher einen Termin: info@welcome.hamburg.de, +49 40 428395555 (Montag bis Mittwoch 9 – 15 Uhr, Donnerstag 10 – 18 Uhr, Freitag 9 – 12 Uhr), https://welcome.hamburg.de/newcomer/.

Hier finden Sie arbeitsrechtliche Informationen zum Coronavirus: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-corona/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html#ankersprachversionen.

Existenzgründung

Hier finden Sie einige Organisationen, die Sie unterstützen und beraten, wenn Sie eine Existenz gründen wollen. Existenzgründung bedeutet, dass Sie selbstständig arbeiten und nicht bei jemand anderem angestellt sind.

  • leetHub St. Pauli e.V.: Bernstoffstraße 118, post@leethub.de, +49 40 20974622, www.leethub.de/kontakt.html. LeetHub bietet drei verschiedene Programme an. Sie müssen bereits eine eigene Geschäftsidee haben.
    MoveON ist ein 4- bis 6-monatiger Gruppenkurs zur Vorbereitung Ihrer Existenzgründung (Existenzgründung), https://www.leethub.de/existenz-gruendung/moveon.html. Der Kurs trifft sich einmal in der Woche für Workshops und Sie werden von einem Mentor oder einer Mentorin begleitet.

    Die Projektwerkstatt ist ein 3-monatiger Gruppenkurs, in dem erste praktische Erfahrungen für einen Projektstart vermittelt werden. Der Kurs trifft sich einmal in der Woche und Sie werden von einer oder einem Tandempartner:in begleitet.

    StartNoW ist ein individuelles Coaching und unterstützt Sie zeitlich flexibel bei der Umsetzung Ihrer Geschäftsidee.

  • Arbeitsgemeinschaft selbstständiger Migranten e.V. (ASM): Schauenburgerstraße 49,
    info@asm-hh.de, +40 40 38038170, www.asm-hh.de/.
Was ist ein Praktikum?

Ein Praktikum bietet die Chance, den Arbeitsalltag in einem Beruf kennenzulernen, wenn man noch nicht genau weiß, was man beruflich machen möchte, oder einen Betrieb kennenlernen möchte. Es gibt in Deutschland viele verschiedene Arten von Praktika. Manche werden bezahlt, andere nicht. Beratung zum Praktikum finden Sie hier:

Flüchtlingszentrum Hamburg: Adenauerallee 10, 5. Stock, vereinbaren Sie vorher einen Termin: info@fz-hh.de, +49 40 28 40 790 (Montag und Freitag: 10 – 13 Uhr und 14 – 17 Uhr, Mittwoch: 14 – 17 Uhr). www.fz-hh.de.

CJD: https://www.cjd-hamburg.de/angebote/, + 49 40 21111810, cjd.hamburg@cjd.de.

Wer darf ein Praktikum machen?

Ein Praktikum darf jeder machen, unabhängig von Geschlecht, Alter oder Schulabschluss. Das gilt in jedem Fall, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis haben. Dann brauchen Sie auch keine Erlaubnis der Ausländerbehörde. Wenn Sie Geld vom Jobcenter bekommen, muss das Jobcenter aber in der Regel dem Praktikum zustimmen.

Ein Praktikum können Sie aber auch machen,

  • wenn Sie eine Duldung haben, und kein Arbeitsverbot vorliegt.
  • wenn Sie eine Aufenthaltsgestattung haben.

Dann ist meistens ein Praktikum nach 3 Monaten in Deutschland möglich. Mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung brauchen Sie die Erlaubnis der Ausländerbehörde.

Welche Praktika darf ich mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung machen?

Diese Praktika dürfen Sie mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung machen:

Hospitation: Bei einer Hospitation sind Sie zu Gast in einem Unternehmen und können sich die Beschäftigungen anschauen. Sie können dabei nicht selber arbeiten. Dafür brauchen Sie keine Zustimmung der Ausländerbehörde.

Schulpraktikum: Ein Schulpraktikum können Sie im Rahmen Ihrer Schulpflicht absolvieren. Sie schließen dabei selber keinen Vertrag (nur Ihre Schule). Sie verdienen dabei nichts und brauchen auch keine Zustimmung der Ausländerbehörde.

Praktikum zur Berufsorientierung („Schnupperpraktikum“): Es darf bis zu 3 Monate dauern, es gibt kein Geld dafür, und die Ausländerbehörde muss zustimmen.

Einstiegsqualifizierung „EQ“: Dieses betriebliche Langzeitpraktikum soll als Maßnahme der Arbeitsagentur eine reguläre Ausbildung vorbereiten, darf zwischen 6 und 12 Monate dauern und wird auf Antrag durch die Arbeitsagentur finanziell unterstützt. Es ist für Jugendliche bis 25 Jahre vorgesehen, Ausnahmen für Ältere sind möglich. Die Ausländerbehörde muss zustimmen.

Wie kann ich mein Deutsch verbessern?

Wenn Sie Deutsch lernen möchten oder Ihr Deutsch verbessern möchten, schauen Sie sich unsere Seite „Deutsch lernen“ an:

https://we-inform.de/portal/de/deutsch-lernen/.

Zuletzt aktualisiert: 12.01.2022