Finanzielle Unterstützung für ukrainische Geflüchtete

Als Geflüchteter aus der Ukraine können Sie Leistungen erhalten, wenn Ihr Einkommen und Vermögen als Lebensunterhalt nicht ausreichen. Diese Unterstützung nennt sich Arbeitslosengeld II.

Um das Arbeitslosengeld II in Anspruch nehmen zu können, führen Sie die folgenden Schritte durch:

  1. Nach Ihrer Ankunft in Hamburg registrieren Sie sich im Ankunftszentrum in Rahlstedt, Bargkoppelweg 66a.
  2. Nachdem Sie sich registriert haben, erhalten Sie entweder einen vorläufigen Aufenthaltstitel (Fiktionsbescheinigung) oder eine finale Aufenthaltserlaubnis.
  3. Als nächstes vereinbaren Sie (online) einen Termin bei Ihrem zuständigen Jobcenter (Jobcenter team.arbeit.hamburg)

Welches Jobcenter für Sie zuständig ist, hängt von ihrem Wohnort ab.

Klicken Sie auf diesen Link https://team-arbeit-hamburg.de/service/wir-fuer-sie-vor-ort/zustaendigkeitsfinder/?step=10 um herauszufinden, welches Jobcenter für Sie zuständig ist.

Sie können sich jederzeit an Ihren zuständigen Jobcenter-Standort wenden, wenn Sie Fragen, Probleme oder Schwierigkeiten haben sollten.

Weitere Informationen zur Antragstellung, sowie Kontaktdaten finden Sie hier (Ukrainisch, Deutsch, Englisch): https://team-arbeit-hamburg.de/подати-нову-заявку/?lang=uk (Klicken Sie zum Aufrufen der Kontaktdaten auf das pinke Feld rechts an der Seite.)

  1. Füllen Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld II aus

Da dieser Antrag nur auf deutscher Sprache verfügbar ist, gibt es folgende Ausfüllhilfen dazu: https://www.arbeitsagentur.de/ukraine/ukraine-ua

Sie erhalten Hilfe beim Ausfüllen des Antrages auf Arbeitslosengeld II. Hierbei wählen Sie auch eine neue Krankenversicherung. Elterngeld und Kindergeld müssen gesondert beantragt werden. Mehr erfahren Sie hier: https://we-inform.de/portal/de/familie/.

  1. Die ausgefüllten Anträge übermitteln Sie (digital) an ihr zuständiges Jobcenter.
  2. Sie erhalten vom Jobcenter eine schriftliche Antwort per Post bezüglich Ihres Antrags. Bei Problemen suchen Sie sich Hilfe bei einer Rechtsberatungsstelle (siehe unten, “Rechtsberatung”).

Kann ich auch Leistungen beziehen, wenn ich nicht arbeiten kann?

 Wenn Sie als erwachsene Person nicht arbeiten können (beispielsweise aufgrund einer Behinderung oder dem Erreichen des Rentenalters), gibt es die Möglichkeit die sogenannte Grundsicherung zu beantragen.

Wenn Sie die Grundsicherung aufgrund des Rentenalters beantragen, müssen Sie die ihr Renteneintrittsalter bestimmen. Klicken Sie dafür auf folgenden Link: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/UK/Home/home_node.html

Den Antrag für die Grundsicherung stellen Sie bei dem für Sie zuständigen Grundsicherungsamt (Fachamt für Grundsicherung und Soziales). Welches Grundsicherungsamt für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem aktuellen Wohnsitz ab. Klicken Sie auf den folgenden Link, um das zuständige Grundsicherungsamt zu finden:

Englisch: https://www.hamburg.com/publicservice/info/11939241/n0/ (Suchbegriff: “Basic Security and Social Benefits”), dann die Straße Ihres Wohnortes und im nächsten Schritt die Hausnummer angeben.

Deutsch: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11258228/n0/ (Suchbegriff: “Sozialhilfe, Leistungen für Asylbewerber”), dann die Straße Ihres Wohnortes und im nächsten Schritt die Hausnummer angeben.

Hilfreiche Informationen, die Sie zur Antragsstellung auf Grundsicherung benötigen, finden Sie hier (Ukrainisch): https://www.hamburg.de/contentblob/16251916/12c144fac5354764f397095743042260/data/infoblatt-ukr.pdf

Zwei Voraussetzungen für die Beantragung der Grundsicherung sind ein Deutsches Bankkonto und eine Krankenversicherung.

Finanzielle Unterstützung während und nach dem Asylverfahren 

Sollten Sie sich in einem Asylverfahren befinden (normalerweise ist dies nicht der Fall, wenn Sie aus der Ukraine geflüchtet sind), sind die folgenden Abschnitte “Während des Asylverfahrens” und “Nach Abschluss des Asylverfahrens” eventuell auch für Sie relevant. Ansonsten können Sie diese überspringen.

Während des Asylverfahrens

Finanzielle Unterstützung beantragen Sie während Ihres Aufenthalts im Ankunftszentrum in Rahlstedt, Bargkoppelstieg 10-14. Prinzipiell sollten Sie ab Ihrer Ankunft im Ankunftszentrum ein Recht darauf haben, finanzielle Leistungen zu erhalten.

Dort registrieren Sie sich und erhalten einen Ankunftsnachweis. Ab diesem Datum erhalten Sie in jedem Fall (auch rückwirkend!) Leistungen.

WICHTIG
Solange Sie Leistungen erhalten, müssen Sie immer erreichbar sein und bei jedem Behördengang Ihr aktuell gültiges Aufenthaltspapier dabei haben. Bei Verlust Ihres Ankunftsnachweises, Ihrer Aufenthaltsgestattung oder Duldung wenden Sie sich an die Ausländerbehörde im Ankunftszentrum oder in der Hammer Straße 30-34. Beachten Sie unsere Informationen zum Verlust oder Ablauf Ihres Aufenthaltsdokuments hier: https://we-inform.de/portal/de/asyl/

Unterbringung und Verpflegung

Ihre Unterkunft (zunächst Ankunftszentrum, später andere Erstaufnahmeeinrichtung) stellt ein Paket mit Bettwäsche, Hygieneartikeln und Kleidung zur Verfügung, sowie Frühstück, Mittag- und Abendessen. Für besondere Ernährungsbedarfe wenden Sie sich an das Sozialmanagement in Ihrer Unterkunft. Als Bewohner:in einer Erstaufnahmeeinrichtung erhalten Sie außerdem eine HVV-Fahrkarte (Mobilitätskarte) für alle öffentlichen Verkehrsmittel in Hamburg. Diese erhalten Sie zunächst im Ankunftszentrum, später dann bei der Ausländerbehörde in der Hammer Straße 30-34.

Grundleistungen im Ankunftszentrum und in der Erstaufnahmeeinrichtung

Die Grundleistungen bekommen Sie einmal im Monat. Bei Aufenthalt im Ankunftszentrum oder in einer Erstaufnahmeeinrichtung erhalten Sie einen Teil Ihrer Grundleistungen (unter anderem Verpflegung, Kleidung) als Sachleistungen, den Rest als Geldleistungen. Erste Anlaufstelle für Fragen ist das Sozialmanagement Ihrer Unterkunft.

Solange Sie sich im Ankunftszentrum aufhalten, ist die Ausländerbehörde dort für die Ausstellung des Bescheids über die Leistungen, die Sie erhalten (Leistungsbescheid) zuständig. Sobald Sie sich in einer anderen Erstaufnahmeeinrichtung befinden, ist die Ausländerbehörde in der Hammer Straße 30-34 für den Leistungsbescheid zuständig.

Wenn Sie eine Verlängerung Ihres Aufenthaltsdokuments erhalten, müssen Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde wenden, damit Sie einen neuen Leistungsbescheid (und damit weiter Leistungen) erhalten. Wenden Sie sich für einen Termin an das Sozialmanagement Ihrer Unterkunft.

Bargeld

Die Adresse Ihrer „Zahlstelle“ oder „Kasse“ erfahren Sie vom Sozialmanagement. Sie müssen immer Ihren gültigen Ankunftsnachweis, Ihre Aufenthaltsgestattung oder Duldung an der Kasse vorlegen.

Konto

Wenn Sie ein Bankkonto haben, bekommen Sie Ihre Leistungen monatlich überwiesen. Hierfür bringen Sie die Bestätigung Ihrer Bank über die Kontoeröffnung zum Sozialmanagement. Informationen zur Eröffnung eines Bankkontos erhalten Sie hier: https://we-inform.de/portal/de/banken/

Umzug in eine Folgeunterkunft während des Asylverfahrens

Sobald Sie von einer Erstaufnahmeeinrichtung in eine Folgeunterkunft oder in eine private Wohnung gezogen sind, während Sie noch im Asylverfahren sind, erhalten Sie hauptsächlich Geldleistungen. Diese fallen etwas höher aus, allerdings müssen Sie nun auch mehr Kosten selbst tragen. Sie bekommen Ihre Leistungen nun an einer anderen Stelle.

Die Adresse des zuständigen Amtes finden Sie hier: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11253346/ (Suchbegriff: “Sozialhilfe, Leistungen für Asylbewerber”), dann Ihre eigene Adresse und Ihren Nachnamen angeben. Wenden Sie sich nach Ihrem Umzug dort hin.

Mehrbedarf aus dringenden Gründen

Wenn Sie aus dringenden Gründen, beispielsweise Krankheit, höhere Leistungen benötigen, können Sie sich auch an die für Sie zuständige Stelle wenden. Diese können Sie beim Sozialmanagement Ihrer Unterkunft erfragen. Suchen Sie sich gegebenenfalls Hilfe bei einer Rechtsberatungsstelle (siehe unten, “Rechtsberatung”).

Leistungskürzungen

In bestimmten Fällen, beispielsweise, wenn das BAMF Ihnen Verletzung von Mitwirkungspflichten vorwirft, kann Ihnen der Leistungsbezug gekürzt werden. Wenden Sie sich auch in diesen Fällen an eine Rechtsberatungsstelle.

Nach Abschluss des Asylverfahrens

Positive Entscheidung

Gehen Sie mit dem Bescheid über die Anerkennung als Flüchtling (Bescheid zum Asylverfahren) so schnell wie möglich zur Ausländerbehörde in der Hammer Straße 30-34 und bitten Sie um die Einstellung der Leistungen für Asylsuchende. Wenden Sie sich aufgrund von Corona derzeit für einen Termin an das Sozialmanagement Ihrer Unterkunft. In der Ausländerbehörde geben Sie auch Ihre Krankenversicherungskarte und Ihre HVV-Fahrkarte (Mobilitätskarte) ab. Mit Beginn des Folgemonats ist das Jobcenter (Jobcenter team.arbeit.hamburg) für Ihre Unterstützung verantwortlich.

Die Adresse Ihres Jobcenters finden Sie hier: www.hamburg.de/behoerdenfinder/, Suchbegriff: „Arbeitslosengeld II, für Personen über 25 Jahre“ (wenn Sie über 25 Jahre alt sind) oder „Arbeitslosengeld II, für Personen unter 25 Jahre“ (wenn Sie unter 25 Jahre alt sind), dann Ihre eigene Adresse angeben. Einen Überblick über die Standorte finden Sie auch hier: https://team-arbeit-hamburg.de/standorte/. Wenn Sie Ihren jeweiligen Standort anklicken, finden Sie auch die Telefonnummern der Standorte oder können online einen Termin vereinbaren.

Für die Anmeldung brauchen Sie folgende Unterlagen:

  • den „Einstellungsbescheid“ (Bescheid zur Einstellung der Leistungen)
  • den Bescheid über die Anerkennung als Flüchtling (Bescheid zum Asylverfahren) des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
  • Ihre Aufenthaltsgestattung oder Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Sie erhalten Hilfe beim Ausfüllen des Antrages auf Arbeitslosengeld. Hierbei wählen Sie auch eine neue Krankenversicherung. Elterngeld und Kindergeld müssen gesondert beantragt werden. Mehr erfahren Sie hier: https://we-inform.de/portal/de/familie/

Sie können, falls Sie das möchten, zu Ihrem Jobcenter-Termin eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher mitbringen. Die Mitarbeiter:innen des Jobcenters können falls benötigt auch telefonisch auf eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher zugreifen.

Ablehnung des Asylantrags

Bis zur freiwilligen Ausreise oder Abschiebung stehen Ihnen unverändert die monatlichen Grundleistungen zu. Allerdings ist es möglich, dass Ihnen ab einem bestimmten Zeitpunkt die Leistungen gekürzt werden. Wenden Sie sich in diesem Fall an eine Rechtsberatungsstelle.

Als Hilfe für die freiwillige Rückreise ins Heimatland gibt es in manchen Fällen ein Startgeld. Zur Beratung hierzu können Sie sich an das Flüchtlingszentrum (Adenauerallee 10, vereinbaren Sie einen Termin: info@fz-hh.de, +49 40 2840790, Montag und Freitag: 9 bis 13 Uhr, 14 bis 16 Uhr, Dienstag und Donnerstag: 9 bis 13 Uhr, 14 bis 17 Uhr, Mittwoch: 14 bis 17 Uhr, www.fz-hh.de) wenden.

Weitere Leistungen für Kinder

Schwangerschaft

Ab Beginn der Schwangerschaft und vor allem auch nach der Geburt  haben Sie ein Anrecht auf verschiedene Leistungen. Einen Teil davon erhalten Sie in Sachleistungen (beispielsweise Gutscheine für Kleidung), den Rest in Geldleistungen. Wenden Sie sich hierfür an die für Sie zuständige Ausländerbehörde oder an das Grundsicherungsamt (Fachamt für Grundsicherung und Soziales). Sie können die genaue Stelle beim Sozialmanagement Ihrer Unterkunft erfragen. Vor der Geburt sollten Sie den Mutterpass von der Ärztin oder vom Arzt zur Beantragung mitbringen. Zur Beratung können Sie sich auch an die hier unter „Schwangerschaft und Mütter“ aufgeführten Beratungsstellen wenden: https://we-inform.de/portal/de/familie/

Computer/Laptops für Schüler:innen

Schüler:innen unter 25 können für die Anschaffung eines Computers oder Laptops und Zubehör ab dem 01.01.2021 zusätzliches Geld erhalten.

Hierfür müssen die Schüler:innen zunächst an ihrer Schule nach einem digitalen Endgerät fragen. Wenn dieses nicht zur Verfügung gestellt wird, haben Sie einen Mehrbedarf und werden deshalb finanziell unterstützt. Dies gilt für Tablets, Laptops oder Computer, Zubehör und Drucker in Höhe von insgesamt bis zu 350 €. Wenden Sie sich an das Jobcenter oder das zuständige Grundsicherungsamt.

Günstige Computer finden Sie zum Beispiel in den IT-Sozialkaufhäusern: https://we-inform.de/portal/de/einkaufen/

Was müssen Sie beachten, wenn Sie Deutschland verlassen möchten?

Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter  (Jobcenter team.arbeit.hamburg) erhalten, müssen Sie sich vor Ihrer Abreise sowohl bei dem für Sie zuständigen Jobcenter als auch bei der Ausländerbehörde abmelden. Sie machen sich unter Umständen strafbar, wenn Sie sich nicht abmelden und weiterhin Leistungen erhalten, obwohl Sie nicht mehr in Hamburg leben.

Rechtsberatung

Bei rechtlichen Fragen zu Ihren Leistungsansprüchen, wenn Sie gegen einen Bescheid vorgehen wollen oder wenn eine Zahlung fehlerhaft ist und Ihnen die zuständige Behörde nicht weiterhilft, wenden Sie sich an:

Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA)
Dammtorstraße 14, vereinbaren Sie vorher einen Termin: +49 40 428433072 (Montag bis Freitag: 8 bis 14 Uhr), www.hamburg.de/oera/

Für weiterführende Auskünfte wird man Ihnen dort gegebenenfalls auch anwaltliche Beratung empfehlen. Eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt können Sie auch direkt aufsuchen. Anwaltliche Beratung ist aber meistens mit Kosten für Sie verbunden.

Zuletzt aktualisiert: 01.01.2023