Jedes Kind in Deutschland hat das Recht und die Pflicht, zur Schule zu gehen. Das gilt auch für Kinder von Flüchtlingen und auch für Kinder ohne Papiere. Der Schulbesuch ist kostenlos.
Für viele Berufe muss man studieren. Dies können Sie nach dem Schulabschluss an einer Hochschule oder Universität. Alternativ kann man einen Beruf auch durch eine Ausbildung erlernen.

Wie funktioniert das Schulsystem in Hamburg?

Wann geht man in Hamburg auf welche Schule?

Kinder ab 6 Jahren gehen in Hamburg in die Grundschule. Nach 4 Jahren wechselt man auf eine weiterführende Schule: ein Gymnasium oder eine Stadtteilschule. In der Stadtteilschule macht man nach 9 Jahren das „Abitur“ (Prüfung für das Studium), am Gymnasium nach 8 Jahren. In beiden weiterführenden Schulen kann man außerdem nach der 9. Klasse den „ersten allgemeinbildenden Schulabschluss“ und nach der 10. Klasse den „mittleren Schulabschluss“ (Qualifikation für eine Ausbildung) machen.

In Deutschland gibt es die Schulpflicht. Das bedeutet, dass Kinder vom 6. bis zum 18. Lebensjahr zur Schule gehen müssen. Wenn Jugendliche bereits einen Abschluss machen (ersten allgemeinbildenden Schulabschluss oder mittleren Schulabschluss), bevor sie 18 werden, müssen sie eine Berufsausbildung machen. Homeschooling, also dass Kinder dauerhaft zu Hause unterrichtet werden, ist nicht erlaubt.

Hinweis für ukrainische Geflüchtete: Auch wenn Ihr Kind weiterhin Onlineangebote seiner Heimatschule wahrnimmt, ist es verpflichtet, in Hamburg zur Schule zu gehen.

Weitere Informationen über Schulen in Hamburg finden Sie hier: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/schulbehoerde/schulen

Informationen für Eltern finden Sie hier (Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi, Russisch): https://www.hamburg.de/625042!search?query=Elterninformation

Eine Übersicht zu den Schulen in Hamburg finden Sie hier. Dort finden Sie auch, welche Schule für Sie zuständig ist und wie Sie den Weg zu der Schule finden: https://www.hamburg.de/schulinfosystem/

Informationen zum Terminplan der Schulorganisation für das nächste Schuljahr und zum Verteilungsprozess erhalten Sie hier: Gerrit von Wissel, +49 040 42863-4070 (Montag – Freitag 8 – 15 Uhr), gerrit.vonwissel@bsb.hamburg.de

Einen Ratgeber zum Schulsystem in Hamburg finden Sie hier (Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Arabisch, Farsi, Russisch): https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/schulbehoerde/schulen/ratgeber-eltern-schueler-121744

In was für eine Schulklasse kommt mein Kind?

An den Schulen kommen Kinder, die noch kein Deutsch können, meistens in internationale Klassen („Internationale Vorbereitungsklassen“ oder „Basisklassen“). Dort werden sie speziell betreut und bekommen Deutschunterricht.

Der Übergang von einer internationalen Vorbereitungsklasse (IVK) in eine deutsche Regelschulklasse erfolgt abhängig von dem Leistungsstand des Kindes, allerdings spätestens nach 12 Monaten in der IVK. Entscheidend sind die Deutschkenntnisse und der Lernstand des Kindes in den einzelnen Fächern. Den Lernstand erfahren Sie durch Lernentwicklungsgespräche und über Leistungsnachweise. Wenn ein Kind in eine deutsche Regelklasse wechselt, so soll dies eine Klasse auf der bisherigen Schule sein, außer die Schule hat keine Kapazitäten mehr. Ausführliche Informationen zum Wechsel in die Regelklasse finden Sie hier (Deutsch): https://www.hamburg.de/resource/blob/145758/21a51915d3208a97ed29899520c11810/broschuere-uebergang-data.pdf.

Mehr Informationen finden Sie hier:
https://welcome.hamburg.de/leben-in-hamburg/kinder-und-familie/sprachkenntnisse-schulbesuch-417440 (Deutsch)
wwww.hamburg.com/welcome/living/school/11864938/language-skills/ (Englisch)

Wie und an welcher Schule bekommt mein Kind einen Schulplatz?

Informationen zur Schulpflicht und Schulplatzvergabe finden Sie auf folgendem Informationsblatt der Stadt Hamburg (Deutsch, Ukrainisch):

Damit Ihr Kind in die richtige Klasse kommt, lassen Sie sich zunächst beraten:

Hilfe bei der Schulanmeldung und weitere Beratung bekommen Sie hier:

  • Schulinformationszentrum (SIZ) (Schulinformationszentrum) für Kinder von 6 bis 16 Jahren: Hamburger Straße 125a, vereinbaren Sie vorher einen Termin: schulinformationszentrum@bsb.hamburg.de, +49 40 428 992211 (Dienstag 14 Uhr – 16 Uhr, Mittwoch und Donnerstag 10 Uhr – 12 Uhr), www.hamburg.de/bsb/siz/
  • Informationszentrum des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (Hamburger Institut für Berufliche Bildung) für Jugendliche ab 16 Jahren: Hamburger Straße 125a, informationszentrum@hibb.hamburg.de,  + 49 40 42863 4236 (Montag und Dienstag 9 Uhr – 17 Uhr, Mittwoch 9 Uhr – 13 Uhr, Donnerstag 10 Uhr – 18 Uhr, Freitag 9 Uhr – 13 Uhr), www.hibb.hamburg.de/beratung-service/informationszentrum-hibb/

Wenn Ihre Kinder digitale Endgeräte (zum Beispiel einen Laptop) für die Schule benötigen, können Sie dafür Unterstützung bekommen. Weitere Informationen finden Sie hier: www.we-inform.de/portal/de/finanzielle-unterstuetzung/

Kann mein Kind extra Hilfe beim Lernen bekommen? (Nachhilfe)

Wenn Ihr Kind Schwierigkeiten hat, den Inhalten in der Schule zu folgen, kann es in einem oder mehreren Fächern zusätzlich Nachhilfeunterricht nehmen.

Das heißt, dass es zusätzlich zum Unterricht in der Schule alleine oder in kleinen Gruppen Unterricht von professionellen oder auch privaten Nachhilfelehrer:innen bekommt, damit es besser gefördert wird.

Wenn Ihr Kind Hilfe beim Lernen braucht, erkundigen Sie sich zuerst nach kostenfreien Nachhilfeangeboten bei der Schule Ihres Kindes. Viele Schulen bieten kostenfreien Nachhilfeunterricht zum Beispiel durch ältere Schüler:innen an.

Projekte:

  • Über die Initiative Studenten bilden Schüler (Studenten bilden Schüler) kann man sich online für die Vermittlung eines gratis Nachhilfelehrers oder einer gratis Nachhilfelehrerin anmelden. Der Unterricht findet digital oder vor Ort statt.
  • Eine Anmeldung erfolgt über diese E-Mail Adresse: hamburg@studenten-bilden-schueler.de
  • Weitere Informationen finden Sie hier: https://studenten-bilden-schueler.de/standorte/hamburg
  • Der Verein Kids Welcome berät Eltern in Fragen rund um die Schule (Deutsch/Arabisch/Farsi/Dari) und vermittelt Nachhilfelehrer:innen an das Kind. Nachhilfeunterricht und Hausaufgabenhilfe wird zudem in mehreren Unterkünften und zentral in den eigenen Räumen (Donnerstag, 17 – 19 Uhr) angeboten: Kids Welcome, Turnerstraße 7, 20357 Hamburg, info@kids-welcome.org

Sollte Ihr Kind Schwierigkeiten haben, dem Unterricht zu folgen, weil es z. B. an Legasthenie oder ADHS leidet oder aber traumatisiert ist, wenden Sie sich bitte direkt an die Schule (Lehrer und/oder Schulleitung) Ihres Kindes. Diese wird sich für Sie um eine Sonderpädagogische Betreuung Ihres Kindes für Sie bemühen.

Besondere Lernangebote für ukrainische Geflüchtete

Auf der folgenden Website können Sie kostenlos ukrainische Schulbücher downloaden: https://shkola.in.ua/pidruchnyky/.

Bücherhalllen Hamburg

In den Bücherhallen (Bücherhallen) können Sie Bücher, CDs, DVDs und eBooks kostenfrei nutzen. Hierfür müssen Sie sich von den Mitarbeitern der Bücherhalle eine Kundenkarte ausstellen lassen. Mit dieser können Sie auch das WLAN in allen Hamburger Bücherhallen nutzen.

Mit einer Tageskarte können 3 Medien ausgeliehen werden. Diese kostet 3 €. Eine Jahreskarte für Erwachsene kostet zwischen 15 und 45 €, eine Jahreskarte für Kinder zwischen 3 und 8 €.

Wenn Sie einen Nachweis haben, dass Sie Leistungen als Asylbewerber:in (Leistungen als Asylbewerber:in), Leistungen vom Jobcenter (Jobcenter team.arbeit.hamburg, Jobcenter) oder Leistungen vom Grundsicherungsamt (Fachamt für Grundsicherung und Soziales, Fachamt für Grundsicherung und Soziales) erhalten, ist die Kundenkarte für Ihre Kinder kostenlos und kostet für Erwachsene in den ersten 6 Monaten nur 5 € und danach 20 € im Jahr.

Sie können auch Angebote der Bücherhallen online nutzen: https://www.buecherhallen.de/ebuecherhalle.html. Dafür brauchen Sie die Nummer auf Ihrer Kundenkarte und ein Passwort, das Sie zusammen mit der Karte erhalten.

Wenn Sie ein Buch oder ein anderes Medium ausleihen, müssen Sie dieses bis zu einem bestimmten Datum wieder zurückbringen. Tun Sie dies nicht, müssen Sie hierfür Extrakosten (Versäumnisgebühren) zahlen. Dies kann schnell sehr teuer werden.

Die Bücherhallen bieten eine Gesprächsgruppe „Dialog in Deutsch“ (Dialog in Deutsch) für Anfänger:innen mit und ohne Deutschkenntnisse an.

Hinweis für ukrainische Geflüchtete: Bei manchen Terminen ist eine Gruppenleitung anwesend, die Ukrainisch spricht.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Wie kann ich meine Schulzeugnisse anerkennen lassen?

Um auf eine weiterführende Schule zu gehen, müssen Sie Ihre Schulzeugnisse anerkennen lassen. Um eine Hochschule zu besuchen, müssen Sie Ihr Schulabschlusszeugnis anerkennen lassen. Das heißt, dass Ihr originales Zeugnis von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden muss. Danach muss das Zeugnis übersetzt und von einer deutschen Behörde bewertet werden. Wenn das Zeugnis im Original in englischer Sprache ausgestellt wurde, ist eine Übersetzung vorerst nicht notwendig.

Den Antrag können Sie per E-Mail oder Post auch bereits aus dem Ausland stellen. Bei der Anerkennung helfen die beiden folgenden Stellen in Hamburg. Voraussetzung ist, dass Sie in Hamburg wohnen und gemeldet sind oder nachweisen können, dass Sie in Hamburg eine Ausbildung machen oder arbeiten:

  • Diakonisches Werk Hamburg: Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA): Süderstraße 32 B, zaa@diakonie-hamburg.de, +49 40 306 20 396 (Montag und Donnerstag 10:00 – 12:00 Uhr, Mittwoch 13:00 – 14:30 Uhr), http://www.anlaufstelle-anerkennung.de/.
  • Für ein Studium wenden Sie sich am besten mit Ihrem Schulzeugnis direkt an die Hochschule selbst oder an die ZAA.
Wann und wie studiere ich an einer Universität?

Für bestimmte Berufe benötigt man in Deutschland ein Studium, zum Beispiel Lehrer:in oder Anwältin / Anwalt. Voraussetzung für ein Hochschulstudium ist meist der höchste Schulabschluss eines Landes (in Deutschland zum Beispiel das Abitur). Für ein Hochschulstudium können Sie sich meist im Januar und im Juli bewerben.

Voraussetzung für das Studium ist außerdem das Sprachniveau C1 der deutschen Sprache.

Informationen zum Studium in Deutschland finden Sie hier: www.study-in-germany.de/fluechtlinge/

  1. Bewerbung an der Universität
    Das Studium in Hamburg
    In Hamburg gibt es über 20 Hochschulen (www.metropolregion.hamburg.de/hochschulen/272070/hochschulen-hamburg/). Die drei größten sind die Universität Hamburg (UHH, www.uni-hamburg.de), die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW, www.haw-hamburg.de) und die Technische Universität Hamburg (TUHH, www.tuhh.de).
  1. Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung
  • Ihre Zeugnisse aus der Heimat können zum Studium in Deutschland berechtigen. Hierfür bedarf es einer Anerkennung (ZAA Hamburg, zaa@diakonie-hamburg.de, www.anlaufstelle-anerkennung.de, mehr dazu finden Sie im Abschnitt “Wie kann ich meine Schulzeugnisse anerkennen lassen?”).
  • Falls Ihre Zeugnisse nicht zum Studium in Deutschland berechtigen, können Sie zum Beispiel ein Studienkolleg besuchen. Dort besuchen Sie den Unterricht ein Jahr lang. Sie legen anschließend eine fachliche Prüfung zur Feststellung der Eignung ab. Nach der bestandenen Prüfung können Sie sich für den jeden Studiengang in Deutschland bewerben (www.studienkolleg-hamburg.de/feststellung/). Sie besuchen den Unterricht ein Jahr lang.
    Hinweis: Falls Sie Ihre Zeugnisse nicht haben, können Sie den Nachweis durch eine Überprüfung ersetzen. Dies geschieht an der Hochschule, an der Sie studieren möchten (zum Beispiel Uni Hamburg: www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung/international/plausibilitaetspruefung.html).
  1. Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse
    Die Universitäten in Deutschland setzen das Sprachniveau C1 der deutschen Sprache voraus.
  • Ob Ihr Sprachniveau für ein Studium auf Deutsch ausreicht, wird in einem Test (zum Beispiel TestDaF, TELC) ermittelt. Weitere Informationen finden Sie hier: TestDaF: https://www.testdaf.de/de/. telc: https://www.telc.net/“>https://www.telc.net/. Goethe-Institut: https://www.goethe.de/de/spr/prf.html
  • Vorbereitende Sprachkurse werden auf Antrag finanziell gefördert. Lassen Sie sich hierzu von der “Bildungsberatung CJD” beraten (siehe unten).
  • Mehr Informationen dazu, wie Sie Deutsch lernen können, finden Sie hier: www.we-inform.de/portal/de/deutsch-lernen/
Wo finde ich Hilfe und Unterstützung bei der Universitätsbewerbung in Hamburg?

Bildungsberatung CJD
Beratung für alle Studieninteressierten (unter anderem zu Anerkennung, Studienplanung, finanzielle Förderung und Vorbereitung auf das Studium durch Weiterbildung und Sprachkurse)
Weitere Informationen auf Deutsch: www.cjd-hamburg.de/angebote/bildungsberatung-garantiefonds-hochschule/
Weitere Informationen auf Englisch, Arabisch, Farsi und Russisch: www.bildungsberatung-gfh.de/wde/ueber-uns/informationen.php

Beratung auf Deutsch, Englisch und Russisch. Sie können gerne einen Dolmetscher mitbringen. Vereinbaren Sie vorher einen Termin:

Beratungsstellen für Geflüchtete an den Universitäten

Besondere Informationen und Angebote für ukrainische Geflüchtete:

  1. Angebote der Universität Hamburg (UHH)

Das Orientierungsprogramm der UHH (#UHHhilft) steht auch ukrainischen Geflüchteten offen. Es gibt englischsprachige FAQ, in denen Fragen ukrainischer Geflüchteter zum Hilfsprogramm der UHH beantwortet werden: https://www.uni-hamburg.de/en/uhhhilft-ukraine/faq.html

Als ukrainische:r Staatsbürger:in können Sie zudem einen kostenlosen Bibliotheksausweis der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg beantragen. Einzige Voraussetzung ist, dass Sie ukrainische Ausweispapiere vorlegen: Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg, Carl von Ossietzky, Von-Melle-Park 3 (Montag bis Freitag: 9 – 17 Uhr), E-Mail: auskunft@sub-hamburg.de.

  1. Angebote der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW)

Auch die Arbeitsstelle Migration der HAW bietet verschiedene Hilfsprogramme für aus der Ukraine geflüchtete Studierende und  Wissenschaftler:innen.

Die Angebote für ukrainische Studierende umfassen unter anderem wöchentliche englischsprachige Online-Informationsveranstaltungen zur Studienorientierung, Studienfinanzierung und Studienbewerbung, ein Vorbereitungsstudium, das den Studieneinstieg ermöglicht (auch, bevor das erforderliche Sprachzertifikat vorliegt) sowie verschiedene Beratungs- und psychische Hilfsprogramme. Zusätzlich werden in den englischsprachigen Masterstudiengängen „Biomedical Engineering“, „Process Engineering“, „Renewable Energy Systems“ und „Pharmaceutical Biotechnology“ ukrainische Studierende aufgenommen. Interessent:innen können eine E-Mail an lectures-ukraine(@)haw-hamburg.de schreiben. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.haw-hamburg.de/detail/news/news/show/offer-to-host-teachers-and-students-at-our-faculty-in-hamburg/

Die Fakultät Life Sciences der HAW bietet ukrainischen Wissenschaftler:innen die Möglichkeit für Lehraufträge. Interessent:innen können eine E-Mail an an lectures-ukraine(@)haw-hamburg.de schreiben. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.haw-hamburg.de/detail/news/news/show/offer-to-host-teachers-and-students-at-our-faculty-in-hamburg/.

3. Angebote der Technischen Universität Hamburg (TUHH):

Die folgende ukrainischsprachige Präsentation gibt Ihnen Informationen zur Bewerbung um einen Studienplatz an der TUHH: https://www.tuhh.de/tuhh/en/international/incoming-and-integration-services/support-for-students-and-scientists-of-ukraine/support-services-by-tuhh

Sämtliche Hilfsangebote der TUHH für ukrainische Geflüchtete,, inklusive verschiedener Beratungsangebote, finden Sie auf der folgenden Website: https://www.tuhh.de/tuhh/en/international/incoming-international-students/support-for-students-scientists-from-ukraine/support-services-by-tuhh.

Insbesondere werden kostenlose Vorbereitungskurse für das Studium an der TUHH angeboten. Für weitere Informationen zum mathematischen Vorbereitungskurs kontaktieren Sie bitte Dr. Prashant Batra: telefonisch unter +49 40 42878 34 78 (Donnerstags 13 – 15 Uhr3), oder per E-Mail batra@tuhh.de. Darüber hinaus wird ein Programm mit fachspezifischen Deutsch-Vorbereitungskursen aufgebaut. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Kathrin Heuking: kathrin.heuking@tuhh.de.

Sie können zudem als Gaststudent:in gratis an Veranstaltungen der TUHH teilnehmen. Kontaktieren Sie dazu einfach das Department STUDIS unter study@tuhh.de.

  1. Vorläufige Aufnahme in Kunststudiengänge an der Hochschule für bildende Künste (HFBK)

Aus der Ukraine geflohene Studierende der bildenden Künste (auch Geflüchtete ohne ukrainische Staatsbürgerschaft!) können an der Kunsthochschule der Hochschule für bildende Künste (HFBK) vorläufig in das Bachelor- oder Masterprogramm aufgenommen werden, die Kosten sind jedoch eigenständig zu tragen. Das Anmeldeformular finden Sie hier: https://www.hfbk-hamburg.de/de/aktuelles/ukrainische-kunststudierende-willkommen/außerordentliche-aufnahme-ukrainischer-kunststudierender/. Bei Fragen wenden Sie sich an ukraine@hfbk.hamburg.de. Weitere Informationen auf Englisch finden Sie unter: https://hfbk-hamburg.de/en/aktuelles/ukrainische-kunststudierende-willkommen/

  1. Angebote des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) (Deutscher Akademischer Austauschdienst)

Die Nationale Akademische Kontaktstelle Ukraine bietet eine ukrainischsprachige Übersicht zum deutschen Hochschul- und Forschungssystem und stellt verschiedene Hilfsangebote im akademischen Raum vor (deutsch/englisch/ukrainisch): https://www.daad-ukraine.org/de/.

Wie kann ich mich noch auf einen Beruf vorbereiten? (Ausbildung)

Die Ausbildung ist eine Alternative zum Studium bei der man einen Beruf erlernt. Ein Abitur ist nicht erforderlich. In zwei bis drei Jahren erlernt man in einer Kombination aus Schule und Arbeit einen Beruf wie Bäcker:in, Krankenpfleger:in oder Verkäufer:in. Welches Sprachniveau erforderlich ist, hängt von der Ausbildungsstätte ab.
Um herauszufinden, ob Sie eine bestimmte Ausbildung machen möchten, kann ein Praktikum sinnvoll sein. Es gibt auch verschiedene weitere Möglichkeiten, um sich auf eine Ausbildung vorzubereiten:

Ausbildungsvorbereitung für Erwachsene

Sie können Sie an einer Beruflichen Orientierung für Zugewanderte (BOF) teilnehmen. Voraussetzung ist, dass Sie volljährig sind, einen Integrationskurs absolviert haben und ausreichende schulische Grundkenntnisse mitbringen. Außerdem benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, mit dem Sie arbeiten dürfen. Die BOF bereitet Sie schrittweise auf eine Ausbildung vor und gibt Ihnen einen Einblick in bis zu drei Ausbildungsberufe. Der Kurs vermittelt Sprachkenntnisse, schulische Grundkenntnisse und personale, soziale und methodische Kompetenzen.

Reichen Sie Ihren Antrag beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) online und zusätzlich postalisch ein:

Antragsvordrucke sind im elektronischen Antragssystem „easy-online“ bereitgestellt (https://foerderportal.bund.de/easyonline/formularassistent.jsf). Wählen Sie die Fördermaßnahme „Berufsorientierungsprogramm für Flüchtlinge“ des BMBF aus. Das elektronische Antragssystem leitet Sie im Anschluss durch das weitere Antragsverfahren. Danach reichen Sie eine unterschriebene Papierversion des über „easy-online“ gestellten Antrags ein. Dazu gehört die in easy-online hinterlegte Projektbeschreibung und eine „Erklärung zur Einwerbung von Praktikumsplätzen“. Sie reichen die Papierversion beim Bundesinstitut für Berufsbildung ein (Adresse: Bundesinstitut für Berufsbildung, Arbeitsbereich 4.5, Programmstelle Berufsorientierung, Postfach 20 12 64, 53142 Bonn).

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bibb.de/de/62186.php

Ausbildungsvorbereitung für Jugendliche

Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren, die noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse für eine Ausbildung haben, können eine zweijährige Ausbildungsvorbereitung (AvM) machen. Am Ende des Bildungsgangs können die Jugendlichen den ersten allgemeinen Schulabschluss oder mittleren Bildungsabschluss erwerben (siehe “Wie funktioniert das Schulsystem in Hamburg?”).

Hier können sich zugewanderte, schulpflichtige (eine Erklärung der Schulpflicht finden Sie in “Wie funktioniert das Schulsystem in Hamburg?”) Jugendliche beraten lassen:

Ausbildung im Handwerk
Das Projekt „Ausbildung im Fokus“ veranstaltet Ddigitale und mehrsprachige Veranstaltungsreihen zum Thema Ausbildung im Handwerk. Eine Übersicht mit den nächsten Terminen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier: https://handbookgermany.de/de/aif.

Weitere Informationen zur Ausbildung, zu Praktika und Arbeit finden Sie auch hier: www.we-inform.de/portal/de/arbeit/

Wie lasse ich meine Berufsabschlüsse anerkennen?

Wenn Sie bereits ein Studium absolviert, eine Ausbildung oder einen vergleichbaren Abschluss gemacht haben, können Sie auch diese anerkennen lassen. Lassen Sie sich dazu bei folgenden Stellen beraten:

  • Diakonisches Werk Hamburg: Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA), Süderstraße 32 B, Beratung auf Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi, Russisch, bei Bedarf stehen Dolmetscher für weitere Sprachen zur Verfügung. Vereinbaren Sie vorher einen Termin:

Weitere Informationen zur Anerkennungsberatung finden Sie hier: www.diakonie-hamburg.de/de/visitenkarte/zaa/So-helfen-wir-Ihnen

https://www.diakonie-hamburg.de/de/rat-und-hilfe/auslaendische-abschluesse/

Informationen, ob, wie und wo man seinen Abschluss anerkennen lassen kann, können Sie auf der Website des Bundesinstituts für Berufsbildung abrufen (Deutsch, Englisch, Arabisch, Ukrainisch, Russisch).
Alle Informationen unter dem Menüpunkt links oben “Für Fachkräfte” sind übersetzt. Sie können die Sprache rechts oben ändern.
Es gibt dort im “Anerkennungs-Finder” auch spezifische Informationen für viele Berufe. Diese sind nur auf Deutsch und Englisch verfügbar.
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/fachkraefte.php.

Wie kann ich mit meinem angefangenen Studium bzw. mit meinem Beruf fortfahren?

Wenn Sie bereits ein Studium in Ihrer Heimat angefangen oder abgeschlossen haben, können Sie mit Weiterbildungen weitere Qualifikationen für die Jobsuche erhalten.

Manchmal unterscheidet sich Ihr Abschluss von einem deutschen Abschluss, obwohl er ähnlich heißt. Wenn Sie Ihren Abschluss anerkennen lassen, wird er dann vielleicht als “teilweise gleichwertig” bewertet. Sie können dann eine Anpassungsqualifizierung machen. Danach wird Ihr Abschluss wie ein deutscher Abschluss anerkannt.

Hier finden Sie Angebote zur Anpassungsqualifizierung im Handwerk, Handel und Dienstleistungsbereich, für Physiotherapeuten, Pädagogen und Lehrer:

Hier finden Sie Übersichten über Kurse in Hamburg:

Weiterbildungsstipendium

Sie können sich unter Umständen um ein Stipendium bewerben, durch das Sie bis zu drei Jahre Finanzierung für Ihre fachliche Weiterbildung erhalten.

Voraussetzung ist, dass Sie unter 25 Jahre alt sind, bereits ihre berufliche Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben und zum Zeitpunkt der Bewerbung entweder mindestens 15 Stunden die Woche arbeiten oder als arbeitssuchend gemeldet sind. Fachliche Weiterbildungen, die theoretisch gefördert werden können, sind z. B. Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen, Seminare zum Erwerb fachübergreifender (z. B. Softwarekurse) und sozialer Kompetenzen und berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung bzw. Berufstätigkeit aufbauen.

Sie können sich dann für das Stipendium qualifizieren, wenn sie entweder

  • Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ bestanden haben, oder
  • Bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten drei gekommen sind oder
  • Sie Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder Ihrer Berufsschule nachweisen können.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Stelle, die für Ihre Berufsausbildung zuständig ist, zum Beispiel eine Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer. Welche Stelle das für Sie ist, entnehmen Sie Ihrem Berufsausbildungsvertrag. Diese Stelle wird Sie informieren, welche Unterlagen Sie für die Bewerbung benötigen.

Für die bundesgesetzlich geregelten Gesundheitsfachberufe ist die SBB die zuständige Stelle für die Durchführung des Weiterbildungsstipendiums. In diesem Fall rufen Sie die Bewerberhotline an (+49 228 629 31 37, Montag bis Freitag 9 – 12 Uhr)

Weitere Informationen:

Hier können Sie sich zur Weiterbildung beraten lassen (auf Deutsch):
>Weiterbildungstelefon Hamburg: info@weiterbildung-hamburg.de, +49 40 28084666 (Montag bis Donnerstag 10 Uhr – 18 Uhr, Freitag 9 Uhr – 17 Uhr), www.weiterbildung-hamburg.de

Weitere Informationen zum Thema Weiterbildung finden Sie hier:
https://www.weiterbildung-ratgeber.de/kontakt/
https://www.weiterbildung-hamburg.de/
https://www.hamburg.de/leben-in-hamburg/arbeiten-in-hamburg/weiterbildung
https://www.haw-hamburg.de/weiterbildung/
https://www.ibb.com/weiterbildung-in-hamburg

Wie kann ich mein Studium finanzieren?

Studienfinanzierung

Allgemeine Informationen zur Studienfinanzierung finden Sie hier: www.studierendenwerk-hamburg.de/studienfinanzierung

Informationen für Geflüchtete: www.studierendenwerk-hamburg.de/internationales/studierende-aus-dem-ausland#c9345

Beratung zum Thema Studienfinanzierung für Geflüchtete:

Studierendenwerk Hamburg, Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI, Grindelallee 9, 3. OG, Beratung per Telefon und E-Mail: besi@studierendenwerk-hamburg.de, +49 40 41902 155 (Montag 12 Uhr – 15 Uhr, Dienstag 13 Uhr – 16 Uhr, Mittwoch 13:30 Uhr – 15:30 Uhr, Donnerstag 10 -12 Uhr)
Beratung persönlich ohne Termin: Montag 13 – 15 Uhr, Dienstag 13 – 16 Uhr, Donnerstag 10 – 12 Uhr; https://www.stwhh.de/beratung/beratungszentrum-soziales-internationales-besi

Stipendium

Für ein Stipendium müssen Sie sich bewerben. Es ermöglicht Ihnen eine (Teil-) Finanzierung Ihres Studiums oder Ihrer Fortbildung.

Informationen zu Stipendien finden Sie hier: www.stipendiumplus.de/startseite.html, oder hier: https://www.daad.de/de/studieren-und-forschen-in-deutschland/stipendien-finden/

Eine Mentorin oder einen Mentor, der bei der Bewerbung für ein bestimmtes Stipendium unterstützt, vermittelt die Organisation ApplicAid: www.applicaid.org/mentoring

Weitere Angebote für ukrainische Geflüchtete und Förderprogramme für ukrainische Wissenschaftler

Finanzielle Unterstützung für geflüchtete ukrainische Studierende

Sie können als ukrainischer Geflüchteter auch finanzielle Unterstützung für Studierende (z.B. BAföG) beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bafög.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/hinweise-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine.html (Deutsch).

Achtung, sollten Sie weiterhin digital an Ihrer Hochschule in der Ukraine studieren oder lediglich als Gast- oder Austauschstudent an einer Hamburger Hochschule eingeschrieben sein, können Sie kein BAföG beantragen. Möglicherweise können Sie allerdings Arbeitslosengeld II/Grundsicherung beantragen. Mehr Informationen finden Sie hier: https://we-inform.de/portal/de/finanzielle-unterstuetzung/.

Das Studierendenwerk Hamburg hat einen Notfonds Beihilfe Ukraine“ eingerichtet und vergibt eine Beihilfezahlung an vom Ukraine-Krieg betroffene Studierende (sowohl geflüchtete Studierende als auch Studierende, die bereits zuvor in Hamburg studiert haben, deren finanzielle Unterstützung allerdings durch den Krieg weggefallen ist.) Die Beihilfe kann beim Beratungszentrum Soziales und Internationales – BeSI beantragt werden und soll mittels einer einmaligen oder zeitlich auf zwei Monate begrenzten Zahlung erfolgen. Inwieweit ein Bezug anderer staatlicher Leistungen (z.B. BAföG) auf die Zahlung angerechnet wird, wird im Einzelfall entschieden.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin vor Ort, per Telefon oder per Videokonferenz beim BeSI: Grindelallee 9, 3. OG, +49 40 419 02 155 (Montag 12 –15 Uhr, Dienstag 13 – 16 Uhr, Mittwoch 13:30 – 15:30 Uhr, Donnerstaf 10 -12 Uhr). Persönliche Sprechzeiten ohne Terminvergabe (Montag 13 – 15 Uhr, Dienstag 13 –16 Uhr, Donnerstag 10 –12 Uhr). Weitere Informationen finden Sie unter https://www.stwhh.de/internationales/studierende-aus-dem-ausland#c21910.

Die Nationale Akademische Kontaktstelle Ukraine bietet Forschungs- und Studienstipendien für ukrainische Studierende und Wissenschaftler:innen an. Bewerben Sie sich hier:https://www.daad-ukraine.org/uk/propozitsiyi-finansovoyi-pidtrimki/stipendialna-baza-danih-daad/stipendien-datenbank-uk/

Integration ukrainischer Forscher:innen und Forschungsstipendien in Hamburg

Die Hamburger Hochschulen und die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) (Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke) haben eine Wissenschaftsbrücke für bereits promovierte ukrainische Forschende ins Leben gerufen, das sog. Hamburg Programme for Scholars at Risk. Das Ziel des Programms ist die fachliche Integration von gefährdeten Forschenden bzw. Kultur- und Kunstschaffenden in eine Arbeitsgruppe bzw. in einem Fachbereich der Hochschule unter der Gastgeberschaft einer wissenschaftlichen Betreuungsperson.

Über das Programm werden Forschungsstipendien für 1-12 Monate für gefährdete promovierte Wissenschaftler aus der Ukraine an Hamburgs staatlich finanzierten Universitäten (u.a. UHH, HAW, TUH) vergeben. Dazu werden monatlich 2.000 Euro an die Wissenschaftler ausgezahlt. Weitere Informationen zum Programm und dem Bewerbungsvorgang finden Sie unter dem folgenden Link (Deutsch, Englisch):

https://www.uni-hamburg.de/en/internationales/mitarbeitende/mitarbeitende-wissenschaft/gefaehrdete-forschende/funding/hpsar-ukraine.html

https://www.uni-hamburg.de/internationales/mitarbeitende/mitarbeitende-wissenschaft/gefaehrdete-forschende/funding/hpsar-ukraine.html

Forschungsmöglichkeiten für ukrainische Wissenschaftler über baltische Partneruniversitäten
Das Baltic University Programme (BUP) (Baltic University Programme) der HAW bietet Wissenschaftler:innen zudem Hilfe über das Programm Baltic Science Bridge. Das Programm wird versuchen, Kontakt zwischen Ihnen, als ukrainischer:m Wissenschaftler:in, und einer baltischen Universität herzustellen, damit Sie dort Ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit weiter nachgehen können.

Kontaktieren Sie das Sekretariat des BUP unter ukraine-science-bridge@Is.haw-hamburg.de. Adresse: HAW Hamburg, Ulmenliet 20.

Weitere Informationen finden Sie unterhier: https://www.haw-hamburg.de/en/university/newsroom/news-details/news/news/show/support-ukrainian-scientists-abroad/.

Bundesweite Initiativen für Forschungsstipendien

Die Nationale Akademische Kontaktstelle Ukraine bietet Forschungs- und Studienstipendien für ukrainische Studierende und Wissenschaftler*innen an. Bewerben Sie sich hier: https://www.daad-ukraine.org/uk/propozitsiyi-finansovoyi-pidtrimki/stipendialna-baza-danih-daad/stipendien-datenbank-uk/

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft fördert Geflüchtete, die sich noch nicht länger als 3 Jahre außerhalb ihres Heimatlandes aufhalten, indem sie die Mitarbeit in Forschungsprojekten sowie die Antragstellung im Walter-Benjamin-Programm erleichtert. Dieses Programm ermöglicht es geflüchteten Forschenden, ein eigenes Post-Doc-Forschungsvorhaben in Deutschland selbstständig umzusetzen. Bei erfolgreicher Bewerbung erfolgt eine Beschäftigung an einem Forschungsinstitut. Die Förderung umfasst zudem einen allgemeinen Sachkostenzuschuss in Höhe von 250 Euro pro Monat, sowie Zuschüsse zu ggf. erhöhten Publikationskosten. Die Förderdauer umfasst bis zu 2 Jahre. Die Förderrichtlinien in englischer Sprache finden Sie hier: https://www.dfg.de/formulare/55_06/55_06_en.pdf.

Eine Übersicht über die Kontaktpersonen der verschiedenen Fachbereiche finden Sie hier:  https://www.dfg.de/en/dfg_profile/head_office/structure/programme_contacts/index.jsp.

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt vergibt Fellowships an ukrainische Staatsbürger. Das OE Fellowship (OE Fellowship) umfasst monatliche Zahlungen in Höhe von 1.250 Euro, verschiede Versicherungsleistungen, Deutschkurse und die Teilnahme an Seminaren und Veranstaltungen. Voraussetzungen sind ein guter bis sehr guter Hochschulabschluss und gute Kenntnisse der englischen und/oder der deutschen Sprache. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.dbu.de/foerderung/moe-fellowship/ukraine/

Zuletzt aktualisiert: 01.08.2024