Wenn Sie aus der Ukraine geflohen sind, sind vor allem diese Informationen zum humanitären Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG für Sie relevant: https://we-inform.de/portal/de/aufenthaltstitel/. Dieser kann vergleichsweise schnell und einfach beantragt werden. Außerdem dürfen Sie mit dem Aufenthaltstitel arbeiten. Diese Seite ist nur dann für Sie wichtig, wenn Sie stattdessen Asyl beantragen wollen.

Es gibt Beratungsstellen, die beim Asylverfahren helfen. Einige davon finden Sie unten auf der Seite. Nutzen Sie unbedingt diese Möglichkeiten! Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung, sondern gibt lediglich eine erste Orientierung. Die Mitarbeiter der Beratungsstellen werden Ihnen bei Bedarf auch Rechtsanwält:innen empfehlen, die Ihnen speziellere Fragen beantworten und Sie weiter unterstützen können.

Was ist das
Ankunftszentrum Rahlstedt (Zentrale Erstaufnahme) und
was muss ich dort machen?

Ankunft in Hamburg

Zunächst müssen Sie sich im Ankunftszentrum Rahlstedt melden (Bargkoppelweg 66a).

Dort werden Sie registriert. Bei der Registrierung werden Ihre persönlichen Daten wie zum Beispiel Ihr Name und Geburtstag, ein Foto und Fingerabdrücke festgehalten. Anschließend wird entschieden, in welchem deutschen Bundesland Ihr Asylverfahren stattfinden soll. Die Entscheidung darüber wird Ihnen sofort mitgeteilt.

In der Regel haben Sie keinen Einfluss auf diese Entscheidung. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, zum Beispiel eine schwere Krankheit oder eine Behinderung. Geben Sie diese Information daher unbedingt an!

Es gibt Menschen, die im Asylverfahren besonders schutzbedürftig sind. Hierzu gehören unter anderem (unbegleitete) Minderjährige, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Menschen mit schweren körperlichen oder psychischen Erkrankungen und Opfer von Gewalt. Wenn Sie viele schlimme Dinge erlebt und gesehen haben, kann auch das zu psychischen Problemen führen. Auch dann sind Sie besonders schutzbedürftig. Ihre Bedürfnisse sollen dann im Asylverfahren besonders berücksichtigt werden. Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle.

Weitere Informationen und Beratungsstellen finden Sie bei “Traumata und psychische Belastungen” oder “Geflüchtete mit Behinderung” auf unserer Seite zum Thema Gesundheit: https://we-inform.de/portal/de/gesundheit/

2 Wie funktioniert die Erstregistrierung?

Asylverfahren außerhalb Hamburgs

Wenn Ihr Asylverfahren in einem anderen Bundesland durchgeführt werden soll, erfahren Sie dies sofort. Sie erhalten eine Anlaufbescheinigung mit einer Adresse. Bei dieser Adresse stellen Sie Ihren Asylantrag. Für den Weg dorthin bekommen Sie eine Zugfahrkarte.

Wenn die Reise zu Ihrer Anlaufstelle erst am nächsten Tag möglich ist, werden Sie bis dahin im Ankunftszentrum untergebracht. Erst bei der auf der Anlaufbescheinigung genannten Anlaufstelle im anderen Bundesland erhalten Sie Ihren Ankunftsnachweis.

Asylverfahren in Hamburg

Wenn Ihr Asylverfahren in Hamburg durchgeführt werden soll, erhalten Sie sofort einen Ankunftsnachweis. Achten Sie darauf, dass Ihr Name und Geburtsdatum korrekt sind!

Jetzt sind Sie offiziell als Asylsuchende:r in Deutschland gemeldet, haben jedoch noch keinen Asylantrag gestellt.

Der Ankunftsnachweis ist bis zu 6 Monate gültig. Zurzeit wird er meistens für 1 Woche ausgestellt. Sollten Sie bei Ablauf des Ankunftsnachweises noch keinen anderen Aufenthaltstitel (zum Beispiel Aufenthaltsgestattung) erhalten haben, wenden Sie sich an die Ausländerbehörde im Ankunftszentrum oder in der Hammer Straße 30-34. Sollten Sie Ihr Aufenthaltsdokument verlieren, wenden Sie sich auch dorthin.

Sobald der Ankunftsnachweis erteilt ist, haben Sie das Recht auf Unterbringung, Verpflegung und ärztliche Hilfe. Weitere Informationen finden Sie hier: https://we-inform.de/portal/de/finanzielle-unterstuetzung/, https://we-inform.de/portal/de/gesundheit/

Tragen Sie den Ankunftsnachweis und Ausweise, die Sie von Ihrer Unterkunft bekommen, immer bei sich!

3 Was ist die Erstuntersuchung?

Im Anschluss an Ihre Registrierung findet im Bargkoppelstieg 10-14 Ihre medizinische Erstuntersuchung statt. Hierzu gehören eine Röntgenuntersuchung, eine Blutabnahme und eine kurze körperliche Untersuchung. Die Untersuchung ist wichtig, damit zum Beispiel übertragbare Krankheiten festgestellt und behandelt werden können. Dort können Sie sich auch impfen lassen.

Frauen können um eine Ärztin bitten.

4 Wie stelle ich einen Asylantrag und was ist die Anhörung?

Sie stellen Ihren offiziellen Asylantrag bei einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) und erhalten eine Aufenthaltsgestattung. Sie dürfen sich mit der Aufenthaltsgestattung nur in Hamburg aufhalten. Das nennt man Residenzpflicht. Diese Pflicht besteht, solange Sie in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen müssen (in der Regel für höchstens 18 Monate). Wenn Sie nicht mehr in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen müssen, besteht die Pflicht nur für die ersten 3 Monate in Deutschland. Wenn Sie Hamburg trotzdem verlassen müssen, können Sie einen Antrag beim BAMF stellen: Im Ankunftszentrum (Barkoppelstieg 10-14) oder im Concordiahaus B (Sachsenstraße 12+14). Sie brauchen dafür einen wichtigen Grund. Wichtige Gründe können zum Beispiel Termine bei Rechtsanwält:innen, Ärzt:innen, einer Behörde oder einem Gericht sein. Wenn Sie einen Termin bei einer Behörde oder einem Gericht haben, müssen Sie ausnahmsweise keinen Antrag stellen. Sie müssen diesen Termin dann aber der Erstaufnahmeeinrichtung und dem BAMF mitteilen.

Die Aufenthaltsgestattung sollten Sie immer bei sich tragen!

Dublin III

Wenn Sie bereits in einem anderen Land registriert wurden, werden Sie dazu befragt. Registriert wurden Sie, wenn dort zum Beispiel Ihre Fingerabdrücke genommen wurden. Durch ein gemeinsames europäisches System können die deutschen Behörden eine frühere Registrierung in einem anderen europäischen Staat feststellen. Es kann sein, dass Sie Ihr Asylverfahren in diesem anderen Land durchlaufen müssen. Dafür werden Sie dorthin zurückgebracht. Suchen Sie bei Bedarf Hilfe bei einer Beratungsstelle.

Anhörung

Entscheidend für Ihr Asylverfahren ist die Anhörung. Sagen Sie hier, warum Sie Ihr Land verlassen haben. Da die Anhörung besonders wichtig ist, sollten Sie sich gut darauf vorbereiten.

Es ist möglich, dass Ihre Anhörung bereits sehr frühzeitig nach Ihrer Ankunft, auch schon am Tag der Asylantragsstellung stattfindet. Informieren Sie sich deshalb unbedingt schon vorher darüber, bereiten Sie sich gut vor und suchen Sie gegebenenfalls eine Beratungsstelle auf.

Nähere Informationen zur Anhörung finden Sie hier: https://we-inform.de/portal/de/anhoerung/

Standardfragen finden Sie hier: https://arrivalaid.org/anhoerungsbegleitung-klagebegleitung/(Arabisch),
https://arrivalaid.org/anhoerungsbegleitung-klagebegleitung/(Deutsch)

Informationen in weiteren Sprachen finden Sie auch hier:
https://www.asylindeutschland.de/de/film-2/ (Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi/Dari, Kurmandschi, Tigrinya, Russisch)
https://www.asyl.net/view/detail/News/information-zur-anhoerung-im-asylverfahren/ (Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi/Dari, Kurmandschi, Tigrinya, Ukrainisch, Russisch)

Bei der Anhörung sind die Entscheiderin oder der Entscheider und ein:e Dolmetscher:in dabei. Sie dürfen jemanden mitnehmen, wenn Sie wollen. Diese Person muss aber vorher beim BAMF angemeldet werden und darf nicht selbst Beteiligte:r im Asylverfahren sein. Ihre Anwältin, Ihr Anwalt oder Vormünder brauchen keine vorherige Anmeldung.

Versuchen Sie, Nachweise für Ihre Berichte mitzubringen, sofern dies möglich ist.

Bitte sagen Sie, wenn Sie über belastende Erlebnisse noch nicht sprechen können.

Frauen können auf Wunsch eine weibliche Entscheiderin und Dolmetscherin bekommen.

Auch für Opfer von Folter und Menschenhandel stehen speziell geschulte Entscheider:innen zur Verfügung.

5 Was passiert, wenn über meinen Asylantrag entschieden wurde?

Asyl:

Wenn über Ihren Asylantrag positiv entschieden wird, erhalten Sie von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis. Sie bekommen einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT). Damit haben Sie Anspruch auf einen Integrationskurs und können eine Arbeit aufnehmen.

Wenn Sie möchten, dass Ihre Familie auch nach Deutschland ziehen kann (Familiennachzug), muss Ihre Familie einen Visumsantrag stellen. Ihre Familie stellt den Antrag bei der zuständigen Auslandsvertretung, also der deutschen Botschaft im Ausland. Sie selbst können innerhalb von 3 Monaten, nachdem über Ihren Asylantrag positiv entschieden wurde, eine Anzeige abgeben, um den Nachzug Ihrer Familie zu erleichtern. Sie können den Antrag und die Anzeige online ausfüllen und ausdrucken: https://fap.diplo.de/webportal/desktop/index.html/. Lassen Sie sich bei einer Beratungsstelle beraten, in welchen Fällen Familienangehörige nachziehen können.

Hinweis: Bei einer einjährigen Aufenthaltserlaubnis (subsidiärer Schutz) oder einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG (Abschiebungsverbot) ist der Familiennachzug deutlich erschwert. Daher sollten Sie so schnell wie möglich nach der Anerkennung zu einer Rechtsberatung gehen, bevor die Frist für eine Klage gegen die Entscheidung verstrichen ist.

Kein Asyl:

Wenn Ihr Asylantrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen negativen Bescheid und die Aufforderung zur Ausreise.

Sie können gegen die Ablehnung klagen.
Je nach Art der Ablehnung beträgt die Klagefrist nur 1 oder 2 Wochen.
Die Frist beträgt 1 Woche, wenn der Asylantrag unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist. Fragen Sie daher regelmäßig nach Ihrer Post. Bei einer Ablehnung sollten Sie sich schnellstmöglich an eine Beratungsstelle wenden! Ansonsten sind Sie zeitnah zur Ausreise verpflichtet. Wenn Sie dieser Ausreisepflicht nicht nachkommen, droht Ihnen die Abschiebung (also die zwangsweise Rückführung in das Heimatland) und eine Einreisesperre.

Die Länder Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien gelten im deutschen Asylrecht als sichere Herkunftsstaaten. Die Erfolgsaussichten eines Asylantrages sind daher schlecht. Dennoch ist das BAMF zur sorgfältigen Prüfung jedes Asylantrags verpflichtet.

Duldung

Aus verschiedenen Gründen, wie zum Beispiel der Situation in Ihrem Heimatland oder Ihrem Gesundheitszustand, kann es sein, dass Sie nach einer negativen Entscheidung des BAMF eine Duldung (vorübergehende Aussetzung der Abschiebung) erhalten. Während Sie eine gültige Duldung haben, können Sie in der Regel nicht abgeschoben werden. Die Duldung kann jedoch jederzeit widerrufen werden.
Wenn Sie in der Zeit zum Beispiel eine Ausbildung beginnen (sofern Ihnen dies erlaubt ist), können Sie auch eine Ausbildungsduldung für bis zu 3 Jahre beantragen.

Mit einer Duldung haben Sie jedoch viele Nachteile im Vergleich zu einer Aufenthaltserlaubnis. Zum Beispiel kann Ihnen verboten werden, zu arbeiten und Sie haben oft keine sichere Perspektive. Lassen Sie sich deshalb in jedem Fall beraten.

Noch keine Entscheidung:

Wenn Sie nicht sofort eine Entscheidung über Ihren Asylantrag erhalten, bekommen Sie eine Aufenthaltsgestattung für bis zu 6 Monate. Achten Sie wieder darauf, dass Ihr Name und Geburtsdatum korrekt sind. Wenn Ihre Aufenthaltsgestattung endet, müssen Sie bei der Ausländerbehörde im Ankunftszentrum oder in der Hammer Straße 30-34 die Verlängerung beantragen.

Rückkehrberatung: Wenn Sie in Ihr Heimatland zurückkehren möchten oder es auf Grund einer Ablehnung müssen, kann Sie das
Flüchtlingszentrum, Adenauerallee 10, beraten und bei der Rückkehr unterstützen.

6 Was ist, wenn mein Aufenthaltsdokument abläuft oder ich es verloren habe?

Wenn Ihr Aufenthaltsdokument abläuft, müssen Sie sich möglichst früh an die Ausländerbehörde wenden. Sie können dort einen Antrag auf Verlängerung stellen. Dies können Sie online unter dem folgenden Link machen. Sie müssen zunächst der Datenverarbeitung zustimmen. Dann werden Sie nach Informationen zu Ihrem aktuellen
Aufenthaltstitel und nach Veränderungen in Ihrem Leben gefragt. Sie können außerdem Dokumente hochladen. Nachdem Ihre Anfrage bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Termin: http://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_Aufgen/ (Deutsch) oder http://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_Auf_en/ (Englisch).

Ihr Aufenthaltsdokument ist weiter gültig, sobald Sie den Antrag gestellt haben. Es ist sinnvoll, dass Sie sich bestätigen lassen, dass Sie den Antrag gestellt haben. Sie können dafür um eine formlose Bescheinigung bitten. Dies reicht meist aus. Sie benötigen aber zum Beispiel eine formale Bescheinigung, die besagt, dass Ihr Aufenthaltsdokument weiter gültig ist(Fiktionsbescheinigung), wenn Sie ein- oder ausreisen möchten. Im Online-Formular können Sie in folgendem Feld um eine Bescheinigung bitten: “Wenn Sie uns noch etwas sagen möchten, können Sie das gerne hier eingeben:”.
Schreiben Sie zum Beispiel: “Sehr geehrte Damen und Herren, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir eine formlose Bescheinigung zusenden könnten, mit der Sie mir die Antragsstellung bestätigen. Mit freundlichen Grüßen”

Tragen Sie die Bescheinigung immer bei sich. Falls Ihr Aufenthaltsdokument bald abläuft und Sie noch keine Bescheinigung erhalten haben, fragen Sie bei der Ausländerbehörde nach (m328@amtfuermigration.hamburg.de, +49 40 428992288, Montag bis Donnerstag 8 – 14 Uhr, Freitag 8 – 12 Uhr).

Weitere Informationen zu Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier:

https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_Aufgen/

https://www.hamburg.de/resource/blob/194564/0e6f59889b74d23ab9d0afb0cd4becb6/hs-d-infos-ukr-data.pdf/

Wenn Sie Ihr Aufenthaltsdokument verlieren, melden Sie sich bitte ebenfalls bei der Ausländerbehörde. Sie müssen bei der Ausländerbehörde (Hammer Straße 30-34) eine Verlustbescheinigung (gültig für bis zu 14 Tage) abholen und erhalten dann einen Termin, um Ihr Aufenthaltsdokument zu bekommen. Wenn Ihnen das Dokument gestohlen wurde, wenden Sie sich außerdem an die Polizei.

7 Welche Beratungsstellen gibt es für Geflüchtete?

In diesen Beratungsstellen erhalten Sie Hilfe im Asylverfahren. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Die Mitarbeiter:innen in den Beratungsstellen sprechen viele verschiedene Sprachen! Dennoch kann es hilfreich sein, wenn Sie zu den Erstgesprächen in kleineren Einrichtungen jemanden zum Dolmetschen mitnehmen.

flucht•punkt: Eifflerstraße 3, fluchtpunkt@diakonie-hhsh.de, telefonische Beratung: +49 40 43250080 (Montag 10 bis 12 Uhr, Mittwoch 10 bis 14 Uhr), Beratung vor Ort (mit Mund- und Nasenschutz): Mittwoch 10 bis 14 Uhr, www.fluchtpunkt-hamburg.de

Flüchtlingszentrum: Adenauerallee 10, vereinbaren Sie vorher einen Termin: info@fz-hh.de, +49 40 2840790 (Montag und Freitag: 9 bis 13 Uhr, Dienstag und Donnerstag: 9 bis 13 Uhr, 15 bis 17 Uhr), www.fz-hh.de

Café Exil: Hammer Straße 10, +49 40 2368216, Montag: 10 bis 13 Uhr, 15 bis 18 Uhr, Donnerstag: 15 bis 18 Uhr, Freitag (nur für Frauen): 10 bis 13 Uhr, http://cafe-exil.antira.info/

Refugee Law Clinic: Kostenlose Rechtsberatung über das Dublin-Verfahren, Familienzusammenführung, Vorbereitung auf die asylrechtliche Anhörung sowie für Frauen, Mädchen und LGBTI Geflüchtete. Weitere Infos und Beratungszeiten finden Sie unter: www.rlc-hh.de

Beratungen per Videochat:  Freitag von 15 bis 18 Uhr, Anmeldung bis Donnerstag 20 Uhr per Email: rlc-beratung@uni-hamburg.de (bei Bedarf nach einer Dolmetscherin oder einem Dolmetscher bitte mit angeben); Link zum Videochat wird per E-Mail zugeschickt

Kontaktdaten von Rechtsanwält:innen im Migrationsrecht finden Sie hier: https://we-inform.de/portal/de/rechtsanwaeltinnen-im-migrationsrecht/

Abschiebehaftberatung

Was ist die Abschiebehaft?
Abschiebehaft ist eine Art ins Gefängnis zu müssen. Personen können inhaftiert werden, wenn sie untertauchen oder nicht ausreisen, obwohl sie nicht in Deutschland bleiben dürfen.

Wobei unterstützt die Abschiebehaftberatung?
Die Abschiebehaftberatung unterstützt Sie, wenn Sie sich in Abschiebehaft befinden oder für Sie eine Abschiebehaft angeordnet wurde.

Beratung bei/vor Inhaftierung: Die Mitarbeiter:innen der Abschiebehaftberatung können Betroffene vor und während der Inhaftierung unterstützen und informieren und ihnen als Ansprechperson während der Haftzeit zur Verfügung stehen.

Prüfung der Rechtmäßigkeit der Inhaftierung: Die Mitarbeiter:innen können außerdem überprüfen, ob die Abschiebehaft rechtmäßig ist und ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben.

Einreichen von Anträgen vor Gericht: Die Abschiebehaftberatung kann Sie auch dabei unterstützen, Anträge zu erstellen und diese bei Gericht einzureichen.

Bemühungen um frühzeitige Entlassung: Die Abschiebehaftberatung bemüht sich darum, dass Sie möglichst bald aus der Haft entlassen werden.

Wichtige Hinweise
Die Abschiebehaftberatung kann Ihnen nicht dabei helfen, einen Aufenthaltstitel zu erlangen.
Die Abschiebehaftberatung unterstützt Sie, kann aber nicht garantieren, dass Sie auch bei rechtswidriger Inhaftierung aus der Abschiebehaft entlassen werden.

Kontakt
E-Mail: info@abschiebehaftberatung-nord.de
Website: https://abschiebehaftberatung-nord.de

Zuletzt aktualisiert: 07.07.2024