Die Anhörung: der entscheidende Teil im Asylverfahren  

Dieser Flyer soll Sie bei der Vorbereitung auf die Anhörung über Ihre Fluchtgründe unterstützen.

Falls Sie über Ihren Reiseweg reden sollen, sind Sie in der Dublin-III-Anhörung. In der Dublin-Anhörung entscheidet das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), ob Ihr Asylverfahren in Deutschland oder einem anderen Staat der EU durchgeführt wird.

Üblicherweise finden die Anhörung zu Ihrem Reiseweg und zu Ihren Fluchtgründen an zwei verschiedenen Terminen statt, sie können aber auch zusammenfallen.

Die Anhörung ist ein sehr wichtiger Termin. Sie sollten ihn unbedingt wahrnehmen und sich gut vorbereiten. Sind Sie krank und können deshalb nicht hingehen, müssen Sie das dem BAMF so schnell wie möglich mitteilen und ein ärztliches Attest vorlegen.

Auf der Grundlage dessen, was Sie dort erzählen, entscheidet das Bundesamt, ob Sie einen Schutzstatus in Deutschland bekommen. Wenn Sie unentschuldigt nicht erscheinen, kann das Asylverfahren eingestellt werden.

Entscheidet das BAMF positiv, können folgende Schutzstatus zuerkannt werden:

Asyl: wenn Sie wegen eines individuellen Merkmals verfolgt werden und auf direktem Weg nach Deutschland gekommen sind.

GFK Flüchtlingseigenschaft: wenn Sie wegen eines individuellen Merkmals verfolgt werden.

Subsidiären Schutz: wenn Ihnen ein ernsthafter Schaden droht, z.B. bei einem Bürgerkrieg.

Abschiebungsverbot: wenn für Sie eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht.

Situation der Anhörung und Vorbereitung

Wer ist vor Ort?

Die Anhörung wird in einem Büro des BAMF stattfinden.

Ein*e Mitarbeiter*in des BAMF führt Ihre Anhörung durch. Wenn Sie minderjährig sind oder traumatische Erfahrungen gemacht haben, sollten Sie das dem BAMF vorher mitteilen. Sie haben ein Recht darauf, dass der*die Mitarbeiter*in für Ihre Situation besonders geschult ist. Wenn Sie wegen Ihres Geschlechts verfolgt wurden, können Sie verlangen, dass eine gleichgeschlechtliche Person die Anhörung durchführt (Gleiches gilt für den Dolmetschenden).

Sie können eine Begleitung als Beistand zu der Anhörung mitbringen. Die Person sollte nicht selbst im Asylverfahren sein und muss ihren Ausweis mitnehmen. Sie sollten dem BAMF Ihre Begleitung vorher mitteilen. Zusätzlich können Sie eine*n Anwalt*Anwältin zu der Anhörung mitbringen. Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, muss Ihr Vormund dabei sein.

Es wird ein*e Dolmetscher*in da sein. Der*die Dolmetscher*in übersetzt genau das, was Sie sagen. Wenn Sie den*die Dolmetscher*in nicht genau verstehen oder das Gefühl haben, er übersetzt nicht korrekt, sagen Sie das unbedingt. Das Problem muss auf jeden Fall ins Protokoll aufgenommen werden. Wenn die Verständigung wirklich schlecht ist, sollten Sie auf eine*n andere*n Dolmetscher*in bestehen. Es kann sein, dass die Anhörung dann verschoben wird.

Wie wird die Anhörung dokumentiert?

Bringen Sie alle eigenen Dokumente mit, die wichtige Ereignisse belegen (zum Beispiel Briefe, behördliche Schreiben, Urkunden, Atteste, Fotos). Lassen Sie die Texte vorher am besten übersetzen und drucken Sie Fotos aus. Videos und Fotos können Sie auch auf einem Speicherstick vorlegen und auf Ihrem Telefon zeigen.

Während der Anhörung wird ein Protokoll erstellt, in dem festgehalten wird, was Sie erzählen.

Dieses Protokoll ist sehr wichtig, weil auf dessen Grundlage die Entscheidung über Ihren Schutzstatus ergeht.

Das Protokoll wird auf Deutsch erstellt. Am Ende der Anhörung werden Sie gefragt, ob Ihnen das Protokoll auf Ihrer Sprache vorgetragen werden soll. Verzichten Sie darauf auf keinen Fall. Nutzen Sie die Möglichkeit, um zu prüfen, ob alles so aufgeschrieben wurde, wie Sie es gemeint haben. Ergänzen Sie, wenn Sie etwas vergessen haben, und korrigieren Sie Fehler. Eine spätere Korrektur ist kaum möglich. Zum Schluss werden Sie aufgefordert, das Protokoll zu unterschreiben. Bitten Sie darum, dass Ihnen das Protokoll per Post vor der Entscheidung zugesendet wird.

Das Gespräch

Die Anhörung beginnt mit kurzen Fragen zu Ihrer Person, zum Beispiel zu Ihrer Religion, Ihrer Ausbildung, Ihrem Beruf und Ihrer letzten Adresse im Herkunftsland sowie zum Beispiel zu den Daten Ihrer Ausreise aus ihrem Herkunftsland und der Einreise nach Deutschland. Es genügt, wenn Sie auf diese Fragen knapp antworten.

Warum haben Sie Ihr Herkunftsland verlassen und sind nach Deutschland gekommen?

Danach werden Sie gefragt, warum Sie Ihr Herkunftsland verlassen haben und nach Deutschland gekommen sind. Die Beantwortung dieser Frage ist für Sie entscheidend. Sie müssen von sich aus alles dazu erzählen, warum sie Ihren Wohnort verlassen mussten und im restlichen Land keinen Schutz finden konnten. Dabei geht es um Sie als Person, also um Ihre persönliche Geschichte und Ihre individuellen Gründe. Beschreiben Sie, wie die Situation für Sie war. Schildern Sie, ob und warum für Sie Gefahr bestand und noch besteht, wenn Sie zurückkehren. Dies kann z.B. auch eine Krankheit sein, die nicht ausreichend behandelt werden kann.

Erzählen Sie am besten chronologisch, also alle wichtigen Ereignisse in der Reihenfolge, in der sie passiert sind. Werden Sie dabei möglichst konkret: Was genau ist Ihnen wann, wo, durch wen und warum passiert? Erzählen Sie ausführlich. Der*die Mitarbeiter*in des BAMF kann sich Ihre Geschichte umso besser vorstellen, je mehr Details Sie erzählen. Erwähnen Sie auch vermeintlich alltägliche Umstände und bedenken Sie, dass der*die Mitarbeiter*in des BAMF die Situation in Ihrem Herkunftsland nicht erlebt hat. Sie können auch erzählen, wie Sie sich während bestimmter Situationen gefühlt haben.

Achten Sie darauf, dass Ihre Erzählung keine Widersprüche enthält. Wenn Sie sich an manche Details nicht erinnern können, können Sie das so sagen. Versuchen Sie in solchen Fällen zum Beispiel Zeitangaben so weit wie möglich einzugrenzen. Sie können für Zeitangaben Ihre Zeitrechnung nehmen. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, über bestimmte schlimme Erlebnisse zu sprechen, versuchen Sie dennoch so viel wie möglich darüber zu erzählen. Es kann sein, dass der*die Mitarbeiter*in des BAMF zwischendurch Nachfragen stellt. Beantworten Sie auch diese ausführlich. Wenn Sie eine Frage nicht verstanden haben, fragen Sie nach, bevor Sie antworten.

Bereiten Sie sich gedanklich auf diese Herausforderung vor. Nehmen Sie sich während der Anhörung so viel Zeit, wie Sie benötigen. Wenn Sie eine Pause benötigen, sagen Sie das.

Nach der Anhörung

Das BAMF wird Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag per Post zuschicken. Achten Sie darauf, dass das BAMF Ihre richtige Adresse hat und kontrollieren Sie täglich Ihre Post.

Wenn das BAMF Ihren Antrag ablehnt oder Sie nicht den Schutzstatus bekommen haben, der Ihnen Ihrer Meinung nach zusteht, können Sie gegen die Entscheidung Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Achten Sie dazu unbedingt auf die Frist, die auf Ihrem Bescheid zu finden ist (1 oder 2 Wochen). Suchen Sie rechtzeitig anwaltlichen Rat auf.

Beratungsstellen

Beratungsstelle in Rahlstedt 
Montag 13.00 – 17.00, Saselerstraße 21, 22145 Hamburg (Bürgerhaus in Meiendorf), 10 Minuten Gehweg von der ZEA.

Refugee Law Clinic

Kostenlose Rechtsberatung über das Dublin-Verfahren, Familienzusammenführung, Vorbereitung auf die asylrechtliche Anhörung sowie für Frauen, Mädchen und LGBTI Flüchtlinge. Weitere Infos finden Sie unter: www.rlc-hh.de

Beratungen per Videochat: Freitag 15 Uhr – 18 Uhr, Anmeldung bis Donnerstag 20 Uhr per Email: rlc-beratung@uni-hamburg.de (bei Bedarf nach einer Dolmetscherin oder einem Dolmetscher bitte mit angeben); Link zum Videochat wird per Email zugeschickt.

ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft)
Dammtorstraße 14, vereinbaren Sie vorher einen Termin: +49 40 428433072 (Montag bis Freitag: 8 Uhr – 14 Uhr), www.hamburg.de/oera/

Café Exil
Hammer Straße 10, +49 40 2368216, Montag und Dienstag: 8 Uhr – 14 Uhr, Donnerstag: 15:30 Uhr – 18 Uhr, Freitag (nur für Frauen): 9 Uhr – 13 Uhr, Mittwoch geschlossen, weitere Infos: http://cafe-exil.antira.info/

Fluchtpunkt Luthergemeinde Bahrenfeld
Eifflerstraße 3, fluchtpunkt@diakonie-hhsh.de, telefonische Beratung: +49 40 43250080 (Montag 09:30 Uhr – 13 Uhr, Mittwoch 10 Uhr -14 Uhr), Beratung vor Ort (getestet, geimpft oder genesen mit Mund-Nasen-Schutz): Mittwoch 10 Uhr – 14 Uhr, www.fluchtpunkt-hamburg.de

Flüchtlingszentrum
Adenauerallee 10, vereinbaren Sie vorher einen Termin: info@fz-hh.de, +49 40 2840790 (Montag und Freitag: 9 Uhr – 13 Uhr, 14 Uhr – 16 Uhr, Dienstag und Donnerstag: 9 Uhr – 13 Uhr, 14 Uhr – 17 Uhr, Mittwoch: 14 Uhr – 17 Uhr), www.fz-hh.de

Zuletzt aktualisiert: 12.01.2022