Was für finanzielle Unterstützung gibt es für ukrainische Geflüchtete?

Als Geflüchteter aus der Ukraine können Sie Leistungen erhalten, wenn Ihr Einkommen und Vermögen als Lebensunterhalt nicht ausreichen. Diese Unterstützung nennt sich Bürgergeld. Bürgergeld hat 2024 das Arbeitslosengeld II ersetzt.

Um das Bürgergeld in Anspruch nehmen zu können, führen Sie die folgenden Schritte durch:

  1. Nach Ihrer Ankunft in Hamburg registrieren Sie sich im Ankunftszentrum in Rahlstedt, Bargkoppelweg 66a.
  2. Nachdem Sie sich registriert haben, erhalten Sie entweder einen vorläufigen Aufenthaltstitel (Fiktionsbescheinigung) oder eine finale Aufenthaltserlaubnis.
  3. Als nächstes vereinbaren Sie (online) einen Termin bei Ihrem zuständigen Jobcenter (Jobcenter team.arbeit.hamburg)

Welches Jobcenter für Sie zuständig ist, hängt von ihrem Wohnort ab.

Klicken Sie auf diesen Link https://team-arbeit-hamburg.de/service/wir-fuer-sie-vor-ort/zustaendigkeitsfinder/?step=10 um herauszufinden, welches Jobcenter für Sie zuständig ist.

Sie können sich jederzeit an Ihren zuständigen Jobcenter-Standort wenden, wenn Sie Fragen, Probleme oder Schwierigkeiten haben sollten.

Weitere Informationen zur Antragstellung, sowie Kontaktdaten finden Sie hier (Ukrainisch, Deutsch, Englisch): https://team-arbeit-hamburg.de/подати-нову-заявку/?lang=uk (Klicken Sie zum Aufrufen der Kontaktdaten auf das pinke Feld rechts an der Seite.)

  1. Füllen Sie den Antrag auf Bürgergeld aus

Da dieser Antrag nur auf deutscher Sprache verfügbar ist, gibt es folgende Ausfüllhilfen dazu: https://www.arbeitsagentur.de/ukraine/ukraine-ua

Sie erhalten Hilfe beim Ausfüllen des Antrages auf Bürgergeld. Hierbei wählen Sie auch eine neue Krankenversicherung. Elterngeld und Kindergeld müssen gesondert beantragt werden. Mehr erfahren Sie hier: https://we-inform.de/portal/de/familie/.

  1. Die ausgefüllten Anträge übermitteln Sie (digital oder per Post) an ihr zuständiges Jobcenter.
  2. Sie erhalten vom Jobcenter eine schriftliche Antwort per Post bezüglich Ihres Antrags. Bei Problemen suchen Sie sich Hilfe bei einer Rechtsberatungsstelle (siehe unten, “Rechtsberatung”).

Kann ich auch Leistungen beziehen, wenn ich nicht arbeiten kann?

 Wenn Sie als erwachsene Person nicht arbeiten können (beispielsweise aufgrund einer Behinderung oder dem Erreichen des Rentenalters), gibt es die Möglichkeit die sogenannte Grundsicherung zu beantragen.

Wenn Sie die Grundsicherung aufgrund des Rentenalters beantragen, müssen Sie die ihr Renteneintrittsalter bestimmen. Klicken Sie dafür auf folgenden Link: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/UK/Home/home_node.html

Den Antrag für die Grundsicherung stellen Sie bei dem für Sie zuständigen Grundsicherungsamt (Fachamt für Grundsicherung und Soziales). Welches Grundsicherungsamt für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem aktuellen Wohnsitz ab. Klicken Sie auf den folgenden Link, um das zuständige Grundsicherungsamt zu finden:

Englisch: https://www.hamburg.com/publicservice/info/11939241/n0/ (Suchbegriff: “Basic Security and Social Benefits”), dann die Straße Ihres Wohnortes und im nächsten Schritt die Hausnummer angeben.

Deutsch: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11258228/n0/ (Suchbegriff: “Sozialhilfe, Leistungen für Asylbewerber”), dann die Straße Ihres Wohnortes und im nächsten Schritt die Hausnummer angeben.

Hilfreiche Informationen, die Sie zur Antragsstellung auf Grundsicherung benötigen, finden Sie hier (Ukrainisch): https://www.hamburg.de/contentblob/16251916/12c144fac5354764f397095743042260/data/infoblatt-ukr.pdf

Zwei Voraussetzungen für die Beantragung der Grundsicherung sind ein Deutsches Bankkonto und eine Krankenversicherung.

Sollten Sie sich in einem Asylverfahren befinden (normalerweise ist dies nicht der Fall, wenn Sie aus der Ukraine geflüchtet sind), sind die folgenden Abschnitte “Wie erhalte ich während des Asylverfahrens finanzielle Unterstützung?” und “Wie erhalte ich nach dem Asylverfahren finanzielle Unterstützung?” eventuell auch für Sie relevant. Ansonsten können Sie diese überspringen.

Wie erhalte ich während des Asylverfahrens finanzielle Unterstützung?

Finanzielle Unterstützung beantragen Sie während Ihres Aufenthalts im Ankunftszentrum in Rahlstedt, Bargkoppelstieg 10-14 (https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-inneres-und-sport/asylblg-zustaendigkeit-2023-44880). Prinzipiell sollten Sie ab Ihrer Ankunft im Ankunftszentrum ein Recht darauf haben, finanzielle Leistungen zu erhalten.

Dort registrieren Sie sich und erhalten einen Ankunftsnachweis. Ab diesem Datum erhalten Sie in jedem Fall (auch rückwirkend!) Leistungen.

WICHTIG
Solange Sie Leistungen erhalten, müssen Sie immer erreichbar sein und bei jedem Behördengang Ihr aktuell gültiges Aufenthaltspapier dabei haben. Bei Verlust Ihres Ankunftsnachweises, Ihrer Aufenthaltsgestattung oder Duldung wenden Sie sich an die Ausländerbehörde im Ankunftszentrum oder in der Hammer Straße 30-34. Beachten Sie unsere Informationen zum Verlust oder Ablauf Ihres Aufenthaltsdokuments hier: https://we-inform.de/portal/de/asyl/

Unterbringung und Verpflegung

Ihre Unterkunft (zunächst Ankunftszentrum, später andere Erstaufnahmeeinrichtung) stellt ein Paket mit Bettwäsche, Hygieneartikeln und Kleidung zur Verfügung, sowie Frühstück, Mittag- und Abendessen. Für besondere Ernährungsbedarfe wenden Sie sich an das Sozialmanagement in Ihrer Unterkunft. Als Bewohner:in einer Erstaufnahmeeinrichtung erhalten Sie außerdem eine HVV-Fahrkarte (Mobilitätskarte) für alle öffentlichen Verkehrsmittel in Hamburg. Diese erhalten Sie zunächst im Ankunftszentrum, später dann bei der Ausländerbehörde in der Hammer Straße 30-34.

Grundleistungen im Ankunftszentrum und in der Erstaufnahmeeinrichtung

Die Grundleistungen bekommen Sie einmal im Monat. Bei Aufenthalt im Ankunftszentrum oder in einer Erstaufnahmeeinrichtung erhalten Sie einen Teil Ihrer Grundleistungen (unter anderem Verpflegung, Kleidung) als Sachleistungen, den Rest als Geldleistungen. Erste Anlaufstelle für Fragen ist das Sozialmanagement Ihrer Unterkunft.

Neben den Grundleistungen gibt es auch noch andere Leistungen, die Ihnen zustehen: Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse im Alltag (Bargeld), Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie Leistungen bei besonderen Umständen, die vom Einzelfall abhängen. Die Art und Höhe der Leistungen ist im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt und unter folgendem Link vorzufinden: https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/BJNR107410993.html

Solange Sie sich im Ankunftszentrum aufhalten, ist die Ausländerbehörde dort für die Ausstellung des Bescheids über die Leistungen, die Sie erhalten (Leistungsbescheid) zuständig. Sobald Sie sich in einer anderen Erstaufnahmeeinrichtung befinden, ist die Ausländerbehörde in der Hammer Straße 30-34 für den Leistungsbescheid zuständig.

Wenn Sie eine Verlängerung Ihres Aufenthaltsdokuments erhalten, müssen Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde wenden, damit Sie einen neuen Leistungsbescheid (und damit weiter Leistungen) erhalten. Wenden Sie sich für einen Termin an das Sozialmanagement Ihrer Unterkunft.

Bezahlkarte: Social Card

Die SocialCard ist eine VISA-Guthabenkarte, die vom Amt für Migration an Geflüchtete ausgegeben wird. Sie bekommen eine SocialCard, wenn Sie 

1) erstmals seit dem 15. Februar 2024 Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und 

2) in einer Hamburger Erstaufnahmeeinrichtung wohnen. 

Wenn Sie aus der Erstaufnahmeeinrichtung ausziehen, behalten Sie die SocialCard. Die SocialCard kann auch nach dem Umzug in eine Folgeunterkunft wie gewohnt genutzt werden und bleibt weiterhin verpflichtend. 

Die SocialCard funktioniert ohne ein hinterlegtes Konto und hat keinen Kreditrahmen. Überweisungen auf andere Konten sowie SEPA-Lastschriftmandate sind nicht möglich. Die Karte kann überall eingesetzt werden, wo VISA-Karten akzeptiert werden, jedoch nicht im Ausland, im Internet oder für Bargeldtransfers, den Kauf von Gutscheinen oder Glücksspiel. 

Jede Person über 18 Jahre bekommt eine eigene SocialCard. Das Geld für Kinder unter 18 Jahre wird nach Wunsch auf die SocialCard der Mutter oder des Vaters geladen. Nachdem Sie eine SocialCard bekommen haben, wird das Geld vom Amt für Migration automatisch und digital auf die SocialCard geladen. Das heißt auch, dass die Behörde das Geld nicht mehr auf ein Bankkonto und auch nicht mehr in bar auszahlt. 

Grundsätzlich erhält jede Person über 18 Jahre einen Betrag von 185 Euro pro Monat. Jede volljährige Person (ab 18 Jahre) kann bis zu 50 Euro monatlich in bar abheben. Für jede minderjährige Person (bis 18 Jahre) können zusätzlich 10 Euro monatlich abgehoben werden. Diese Beträge für die Barabhebung können nicht auf den Folgemonat übertragen werden. Es kostet 2 Euro, Geld von einem Geldautomaten abzuheben. Auch weitere Gebühren können anfallen, deshalb sollte man die Angaben in der Kartennutzvereinbarung für die SocialCard beachten. 

Bei technischen Problemen mit der SocialCard ist der offizielle Anbieter der SocialCardPublk der Ansprechpartner. Ein Kontaktformular finden Sie hier: https://www.socialcard.de/#c119. Bei anderen Problemen wie z.B. der versehentlichen Sperrung, dem Verlorengehen oder Diebstahl der SocialCard, ist das Amt für Migration über asylblg@amtfuermigration.hamburg.de ansprechbar. 

Wenn Sie kein Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mehr erhalten, z.B. wenn Sie im Asylverfahren einen Schutzstatus bekommen haben, selbst genügend Geld verdienen oder Bürgergeld vom Jobcenter beziehen, können Sie die SocialCard weiterhin nutzen, es wird jedoch kein weiteres Geld darauf geladen. 

Mehr Informationen finden Sie hier (Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi, Dari, Kurdisch, Ukrainisch, Russisch, Tigrinya): https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/soziales/socialcard/aktuelle-infos-zur-hamburger-socialcard-880348#id1002853385__h2-2.

Bargeld und Konto

Wenn Sie vor dem 15.02.2024 Leistungen erhalten haben, bekommen Sie aktuell keine Bezahlkarte. Sie erhalten das Geld dann bar oder auf Ihr Konto. 

Die Adresse Ihrer „Zahlstelle“ oder „Kasse“ erfahren Sie vom Sozialmanagement. Sie müssen immer Ihren gültigen Ankunftsnachweis, Ihre Aufenthaltsgestattung oder Duldung an der Kasse vorlegen.

Wenn Sie ein Bankkonto haben, bekommen Sie Ihre Leistungen monatlich überwiesen. Hierfür bringen Sie die Bestätigung Ihrer Bank über die Kontoeröffnung zum Sozialmanagement. Informationen zur Eröffnung eines Bankkontos erhalten Sie hier: https://we-inform.de/portal/de/banken/

Umzug in eine Folgeunterkunft während des Asylverfahrens

Sobald Sie von einer Erstaufnahmeeinrichtung in eine Folgeunterkunft oder in eine private Wohnung gezogen sind, während Sie noch im Asylverfahren sind, erhalten Sie hauptsächlich Geldleistungen. Diese fallen etwas höher aus, allerdings müssen Sie nun auch mehr Kosten selbst tragen. Sie bekommen Ihre Leistungen nun an einer anderen Stelle.

Die Adresse des zuständigen Amtes finden Sie hier: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11253346/ (Suchbegriff: “Sozialhilfe, Leistungen für Asylbewerber”), dann Ihre eigene Adresse und Ihren Nachnamen angeben. Wenden Sie sich nach Ihrem Umzug dort hin.

Mehrbedarf aus dringenden Gründen

Wenn Sie aus dringenden Gründen, beispielsweise Krankheit, höhere Leistungen benötigen, können Sie sich auch an die für Sie zuständige Stelle wenden. Diese können Sie beim Sozialmanagement Ihrer Unterkunft erfragen. Suchen Sie sich gegebenenfalls Hilfe bei einer Rechtsberatungsstelle (siehe unten, “Rechtsberatung”).

Leistungskürzungen

In bestimmten Fällen, beispielsweise, wenn das BAMF Ihnen Verletzung von Mitwirkungspflichten vorwirft, kann Ihnen der Leistungsbezug gekürzt werden. Wenden Sie sich auch in diesen Fällen an eine Rechtsberatungsstelle.

Wie erhalte ich nach dem Asylverfahren finanzielle Unterstützung?

Positive Entscheidung

Gehen Sie mit dem Bescheid über die Anerkennung als Flüchtling (Bescheid zum Asylverfahren) so schnell wie möglich zur Ausländerbehörde in der Hammer Straße 30-34 und bitten Sie um die Einstellung der Leistungen für Asylsuchende. In der Ausländerbehörde geben Sie auch Ihre Krankenversicherungskarte und Ihre HVV-Fahrkarte (Mobilitätskarte) ab. Mit Beginn des Folgemonats ist das Jobcenter (Jobcenter team.arbeit.hamburg) für Ihre Unterstützung verantwortlich.

Die Adresse Ihres Jobcenters finden Sie hier: www.hamburg.de/behoerdenfinder/, Suchbegriff: „Bürgergeld, für Personen über 25 Jahre“ (wenn Sie über 25 Jahre alt sind) oder „Bürgergeld, für Personen unter 25 Jahre“ (wenn Sie unter 25 Jahre alt sind), dann Ihre eigene Adresse angeben. Einen Überblick über die Standorte finden Sie auch hier: https://team-arbeit-hamburg.de/standorte/. Wenn Sie Ihren jeweiligen Standort anklicken, finden Sie auch die Telefonnummern der Standorte oder können online einen Termin vereinbaren.

Für die Anmeldung brauchen Sie folgende Unterlagen:

  • den „Einstellungsbescheid“ (Bescheid zur Einstellung der Leistungen)
  • den Bescheid über die Anerkennung als Flüchtling (Bescheid zum Asylverfahren) des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
  • Ihre Aufenthaltsgestattung oder Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Sie erhalten Hilfe beim Ausfüllen des Antrages auf Arbeitslosengeld. Hierbei wählen Sie auch eine neue Krankenversicherung. Elterngeld und Kindergeld müssen gesondert beantragt werden. Mehr erfahren Sie hier: https://we-inform.de/portal/de/familie/

Sie können, falls Sie das möchten, zu Ihrem Jobcenter-Termin eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher mitbringen. Die Mitarbeiter:innen des Jobcenters können falls benötigt auch telefonisch auf eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher zugreifen.

Ablehnung des Asylantrags

Bis zur freiwilligen Ausreise oder Abschiebung stehen Ihnen unverändert die monatlichen Grundleistungen zu. Allerdings ist es möglich, dass Ihnen ab einem bestimmten Zeitpunkt die Leistungen gekürzt werden. Wenden Sie sich in diesem Fall an eine Rechtsberatungsstelle.

Als Hilfe für die freiwillige Rückreise ins Heimatland gibt es in manchen Fällen ein Startgeld. Zur Beratung hierzu können Sie sich an das Flüchtlingszentrum (Adenauerallee 10, vereinbaren Sie einen Termin: info@fz-hh.de, +49 40 2840790, Montag und Freitag: 9 bis 13 Uhr, 14 bis 16 Uhr, Dienstag und Donnerstag: 9 bis 13 Uhr, 14 bis 17 Uhr, Mittwoch: 14 bis 17 Uhr, www.fz-hh.de) wenden.

Wie kann ich Leistungen für Kinder beantragen?

Schwangerschaft

Ab Beginn der Schwangerschaft und vor allem auch nach der Geburt  haben Sie ein Anrecht auf verschiedene Leistungen. Einen Teil davon erhalten Sie in Sachleistungen (beispielsweise Gutscheine für Kleidung), den Rest in Geldleistungen. Wenden Sie sich hierfür an die für Sie zuständige Ausländerbehörde oder an das Grundsicherungsamt (Fachamt für Grundsicherung und Soziales). Sie können die genaue Stelle beim Sozialmanagement Ihrer Unterkunft erfragen. Vor der Geburt sollten Sie den Mutterpass von der Ärztin oder vom Arzt zur Beantragung mitbringen. Zur Beratung können Sie sich auch an die hier unter Welche Angebote gibt es für Schwangere und Mütter? aufgeführten Beratungsstellen wenden: https://we-inform.de/portal/de/familie/

Computer/Laptops für Schüler:innen

Schüler:innen unter 25 können für die Anschaffung eines Computers oder Laptops und Zubehör ab dem 01.01.2021 zusätzliches Geld erhalten.

Hierfür müssen die Schüler:innen zunächst an ihrer Schule nach einem digitalen Endgerät fragen. Wenn dieses nicht zur Verfügung gestellt wird, haben Sie einen Mehrbedarf und werden deshalb finanziell unterstützt. Dies gilt für Tablets, Laptops oder Computer, Zubehör und Drucker in Höhe von insgesamt bis zu 350 €. Wenden Sie sich an das Jobcenter oder das zuständige Grundsicherungsamt.

Günstige Computer finden Sie zum Beispiel in den IT-Sozialkaufhäusern: https://we-inform.de/portal/de/einkaufen/

Was muss ich beachten, wenn ich Deutschland verlassen möchte?

Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter  (Jobcenter team.arbeit.hamburg) erhalten, müssen Sie sich vor Ihrer Abreise sowohl bei dem für Sie zuständigen Jobcenter als auch bei der Ausländerbehörde abmelden. Sie machen sich unter Umständen strafbar, wenn Sie sich nicht abmelden und weiterhin Leistungen erhalten, obwohl Sie nicht mehr in Hamburg leben.

Wo finde ich Hilfe bei rechtlichen Problemen?

Bei rechtlichen Fragen zu Ihren Leistungsansprüchen, wenn Sie gegen einen Bescheid vorgehen wollen oder wenn eine Zahlung fehlerhaft ist und Ihnen die zuständige Behörde nicht weiterhilft, wenden Sie sich an:

Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA)
Dammtorstraße 14, vereinbaren Sie vorher einen Termin: +49 40 428433072 (Montag bis Freitag: 8 bis 14 Uhr), www.hamburg.de/oera/

Für weiterführende Auskünfte wird man Ihnen dort gegebenenfalls auch anwaltliche Beratung empfehlen. Eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt können Sie auch direkt aufsuchen. Anwaltliche Beratung ist aber meistens mit Kosten für Sie verbunden.

Hamburg Welcome Center 

Das Hamburg Welcome Center ist eine offizielle Einrichtung der Stadt Hamburg. Das Center berät und unterstützt bei Problemen, um den Einstieg in das Leben in Hamburg zu erleichtern. Auf der Website können Sie sich unter anderem rund um das deutsche Steuersystem informieren und es wird erklärt, wie man ein Bankkonto in Deutschland eröffnet. Süderstraße 32b, Hamburg (Montag, Mittwoch, Freitag: 9 bis 12 Uhr, Dienstag 9Uhr bis 15 Uhr, Donnerstag 10 bis 15 Uhr), + 49 404 428395555 (Telefonhotline: Montag und Mittwoch 13 bis 15 Uhr, Donnerstag 16 bis 18 Uhr). Mehr Informationen finden Sie hier: https://welcome.hamburg.de/leben-in-hamburg/bank-und-steuern. 

Das Hamburg Welcome Center ist eine Behörde, daher kann es vorkommen, dass die Auskünfte von den Richtlinien der Stadt beeinflusst werden. Aus diesem Grund ist es ratsam sich noch unabhängig davon zu informieren, um die beste Beratung zu bekommen. Eine kostenlose Möglichkeit bietet in Hamburg die Rechtshilfe Fluchtpunkt. Diese Organisation, hat sich auf die rechtliche Unterstützung von geflüchteten Menschen spezialisiert: Eifflerstraße 3, 22769 Hamburg (Mittwoch 10 bis 14 Uhr), +49 040 43250080 (Telefonhotline: Montag 10 bis 12 Uhr, Mittwoch 10 bis 14 Uhr), https://fluchtpunkt-hamburg.de/fluechtlingsberatungsstelle-hamburg/.

Zuletzt aktualisiert: 01.10.2024