Jedes Kind in Deutschland hat das Recht und die Pflicht, zur Schule zu gehen. Das gilt auch für Kinder von Flüchtlingen und auch für Kinder ohne Papiere. Der Schulbesuch ist kostenlos. Für viele Berufe muss man studieren. Dies können Sie nach dem Schulabschluss an einer Hochschule oder Universität. Alternativ kann man einen Beruf auch durch eine Ausbildung erlernen.
Schule
Kinder ab 6 Jahren gehen in Hamburg in die Grundschule. Nach 4 Jahren wechselt man auf eine weiterführende Schule, ein Gymnasium oder eine Stadtteilschule. In der Stadtteilschule macht man nach 9 Jahren das „Abitur“ (Prüfung für das Studium), am Gymnasium nach 8 Jahren. In beiden weiterführenden Schulen kann man außerdem nach der 9. Klasse den „ersten allgemeinbildenden Schulabschluss“ und nach der 10. Klasse den „mittleren Schulabschluss“ machen.
An den Schulen kommen die Kinder meistens in internationale Klassen, wo sie speziell betreut werden und Deutschunterricht bekommen.
Für die Grundschule werden keine Sprachkenntnisse vorausgesetzt.
(http://www.hamburg.de/bsb/siz/6218290/beratung-schullaufbahn/)
Informationen über die Schulformen finden Sie hier: www.hamburg.de/schule/
Hilfe bei der Schulanmeldung bekommen Sie hier:
- Schulinformationszentrum (für Kinder von 6 bis 16 Jahren): Hamburger Straße 41, zuschulung@bsb.hamburg.de, Montag bis Freitag 10 – 13 Uhr,
- Informationszentrum des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (für Jugendliche ab 16 Jahren): Hamburger Straße 125a, hibb.hamburg.de, + 49 40 428634236, Montag bis Freitag 10 – 13 Uhr
Anerkennung Ihrer Schulzeugnisse
Um auf eine höhere deutsche Schule zu gehen, müssen Sie ihre Schulzeugnisse anerkennen lassen. Um eine Universität zu besuchen, müssen Sie Ihr Schulabschlusszeugnis anerkennen lassen.
- Schulinformationszentrum (SIZ): Hamburger Straße 125a, +49 40 428 99 22 11, www.hamburg.de/bsb/siz
- Diakonie-Hilfswerk Hamburg: Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA)
- Persönliche Beratung – Terminvereinbarung notwendig:
+49 40 30620396, www.diakonie-hamburg.de/de/visitenkarte/zaa/index.html, Montag bis Mittwoch 9 – 12 Uhr; Montag und Mittwoch außerdem 14 – 16 Uhr, Sprachen: Deutsch, Englisch, Spanisch, Bulgarisch - Schriftliche Beratung oder Terminvereinbarung: zaa@diakonie-hamburg.de
- Persönliche Beratung – Terminvereinbarung notwendig:
Für ein Studium wenden Sie sich am Besten mit Ihrem Schulzeugnis direkt an die Hochschule selbst.
Einen ersten Überblick bietet Uni assist auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch und Russisch: www.uni-assist.de/bewerben.html, +49 30 666 44 345, Montag bis Freitag 9 – 15 Uhr
Wenn Sie keine Hochschulzugangsberechtigung haben, können Sie eine Feststellungsprüfung im Fach Deutsch und in zwei Wahlfächern machen. Dann dürfen Sie eine Universität besuchen.
Informationen: www.studienkolleg-hamburg.de/feststellung/
Studium
Für bestimmte Berufe benötigt man in Deutschland ein Studium, zum Beispiel Lehrer oder Anwalt. Voraussetzung für ein Hochschulstudium ist meist der höchste Schulabschluss eines Landes (in Deutschland zum Beispiel das Abitur). Für ein Hochschulstudium können Sie sich meist im Januar und im Juli bewerben.
Voraussetzung für das Studium ist das Sprachniveau C1 der deutschen Sprache.
- Bewerbung an der Universität
- Das Studium in Hamburg
In Hamburg gibt es 19 Hochschulen (www.wissenschaft.hamburg.de/hochschulen). Die drei größten sind die Universität Hamburg (www.uni-hamburg.de), die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (www.haw-hamburg.de) und die Technische Universität Hamburg (www.tuhh.de). - Einen ersten Überblick zur Bewerbung bieten „Uni assist“ (goo.gl/gAOySL) und „Studieren in Deutschland“ (Goo.gl/sfoynU).
- Weitere Informationen zu den Studiengängen finden sie hier: „Hochschulkompass“ (Goo.gl/KDeDRE)
- Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung
- Ihre Zeugnisse aus der Heimat können zum Studium in Deutschland berechtigen. Hierfür bedarf es eine Anerkennung (ZAA Hamburg, goo.gl/nQObLM).
- Falls Ihre Zeugnisse nicht zum Studium in Deutschland berechtigen, bietet Ihnen zum Beispiel der Besuch des Studienkollegs die Möglichkeit, durch Unterricht und eine Feststellungsprüfung nachträglich eine Hochschulzugangsberechtigung zu erlangen (goo.gl/u5Uayi).
- Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse Die Universitäten in Deutschland setzen das Sprachniveau C1 der deutschen Sprache voraus.
- Ob Ihr Sprachniveau für ein Studium auf Deutsch ausreicht, wird in einem Test (zum Beispiel TesDaF, TELC) ermittelt. (https://refugees.onset.de)
- Vorbereitende Sprachkurse werden auf Antrag finanziell gefördert.
- Falls Sie die oben genannten Bedingungen erfüllen, sind Sie zum Studium an deutschen Hochschulen berechtigt.
Hilfe und Unterstützung bei einer Universitäts-Bewerbung in Hamburg:
BERATUNGSSTELLEN ZUM THEMA STUDIUM
- #UHHhilft – Studienorientierung für Geflüchtete: Die Uni Hamburg bietet ein Orientierungsprogramm speziell für Flüchtlinge an: goo.gl/ATx06a. +49 40 42838 7554
fluechtlingsbeauftragte@uni-hamburg.de
- Studienberatung der HAW
- +49 40 428 75 9151studierendensekretariat@haw-hamburg.de
Montag und Dienstag: 9:30 – 10:30 Uhr
Donnerstag: 11 – 13 Uhr
- Studienberatung TUHH
- +49 40 42878 2232studienberatung@tuhh.de
AUSBILDUNG
Die Ausbildung ist eine Alternative zum Studium bei der man einen Beruf erlernt. Ein Abitur ist nicht erforderlich. In zwei bis drei Jahren erlernt man in einer Kombination aus Schule und Arbeit einen Beruf wie Bäcker/in, Krankenpfleger/in oder Verkäufer/in. Welches Sprachniveau erforderlich ist, muss individuell mit der Ausbildungsstätte vereinbart werden.
http://www.hamburg.de/yourchance/
Weitere Informationen finden Sie auch in dem Flyer „Arbeit“.
Weiterbildung
Wenn Sie bereits ein Studium in Ihrer Heimat angefangen oder abgeschlossen haben, können Ihnen Weiterbildungen weitere Qualifikationen für die Jobsuche geben.
Übersicht über Weiterbildungen für verschiedene Berufsgruppen:
IQ-Netzwerk NOBI
Telefonische Beratung / Hotline: +49 40 35905509, www.nobi-nord.de/migranten.html, Montag bis Freitag 9 – 12 Uhr, 13 – 16 Uhr, Deutsch und Englisch
Volkshochschule Hamburg
Abendkurse: www.vhs-hamburg.de
Stipendium und Studienfinanzierung
Für ein Stipendium müssen Sie sich bewerben. Es ermöglicht Ihnen eine (Teil)Finanzierung Ihres Studiums oder Ihrer Fortbildung.
DAFI Stipendium des UNHCR
Voll- oder Teilfinanzierung des Studiums. Sie brauchen einen anerkannten Flüchtlingsstatus.
+49 (0) 228 – 629 86 19, www.unhcr.org/protection/operations/40dbee984/albert-einstein-german-academic-refugee-initiative-fund-dafi-frequently.html und www.unhcr.org/pages/49e4a2dd6.html, maas@uno-fluechtlingshilfe.de
Studierendenwerk Hamburg
Beratung zum Thema Studienfinanzierung für Flüchtlinge.
www.studierendenwerk-hamburg.de/studierendenwerk/de/internationales/studierende_aus_dem_ausland/Studieninteressierte_und_studierende_Fl/fluechtlinge.php
Zuletzt aktualisiert: 15.08.2018